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Zivilgesellschaftliche "Prioritäten zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht"

Bild: frsh.de
Bild: frsh.de

In Schleswig-Holstein hatte sich ein Bündnis von Migrations-fachdiensten und Menschenrechtsgruppen schon früh gegen die von der EU geplanten Abschottungsmaßnahmen gegen Schutzsuchende in Europa ausgesprochen. Am 17. Juli 2024 haben Bund und Länder die Umsetzung des von der EU am 12. April aller Kritik zum Trotz beschlossenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erörtert.

 

Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) verlautet, dass dort mit Hochdruck an Entwürfen gearbeitet wird, wie das neue GEAS in nationales bundesdeutsches Recht implementiert werden soll. Wir befürchten, dass aus dem Hause von Nancy Faeser einmal mehr mit einem restriktiven nationalen Migra-tionspaket zu rechnen sein wird.

 

Einige EU-Mitgliedsstaaten fordern bereits weitere Verschär-fungen zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes, wodurch die neuen Regelungen politisch in Frage gestellt werden. Eine nicht menschenrechtskonforme Umsetzung würde aber die Erosion rechtsstaatlicher Standards in der EU noch weiter vo-rantreiben.

 

Vor diesem Hintergrund wenden sich der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und die anderen Landesflüchtlingsräte gemeinsam mit 25 weiteren Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft mit einem Prioritätenpapier zur Umset-zung des GEAS an die Bundesregierung und an die Landesre-gierung Schleswig-Holstein.

 

Für die gesetzliche Umsetzung der neuen Rechtsakte in Deutschland machen die Unterzeichner*innen des Prioritä-tenpapiers auf folgende dringende im Rechtssetzungsprozess zu beachtende Asypekte aufmerksam:

  • Starkes Menschenrechts-Monitoring
  • Vulnerable Gruppen identifizieren und schützen
  • Faire und sorgfältige Asylverfahren
  • Unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung
  • Rechtsschutz stärken
  • Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen
  • Kinder schützen und unterstützen
  • Menschenwürdige Aufnahme

 

Diese Ausführungen im Prioritätenpapiers sind nicht ab-schließend und ersetzen ausdrücklich nicht die angemessene Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Ver-bände bei Vorliegen eines Referentenentwurfs.

 

Die Bund/Länder-Gespräche am 17. Juli waren der Auftakt für einen Rechtssetzungsprozess, den wir als Zivilgesellschaft kri-tisch, aber auch mit konstruktiven Vorschlägen zur Umsetzung begleiten sollten. Vor diesem Hintergrund bitten wir weitere Nichtregierungsorganisationen, sich das "Prioritätenpapier zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht" zu eigen zu machen und im Rahmen bestehender Möglichkeiten an politische Ansprechpart-ner*innen in Bund und Land, zugängliche Gremien und an Medien heranzutragen.

 

(Quelle: frsh.de)

 


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