„‘Terrorismus und Extremismus sind eine Gefahr für die frei-heitlich demokratische Grundordnung und ein friedliches Zu-sammenleben in Deutschland‘. So schreibt es die Bundesre-gierung in ihrem Gesetzentwurf zum sogenannten ‚Sicher-heitspaket‘. Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden und in Sicherheit leben können, setzt voraus, dass gesetzliche Maßnahmen die Menschen-rechte aller achten und die Rechtsstaatlichkeit wahren.
Einige der im 'Sicherheitspaket' vorgeschlagenen Maßnahmen stehen jedoch grundlegenden menschenrechtlichen Stan-dards und EU-rechtlichen Vorgaben entgegen.
Besonders kritisch sehen wir:
- den geplanten Ausschluss von Sozialleistungen für Schutzsuchende, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig und deren Abschiebung bereits angeordnet ist. Durch den Leistungsausschluss sollen die Menschen zu einer Ausreise bewegt werden. Freiwillige Ausreisen sind in der Regel jedoch gar nicht möglich; stattdessen werden Überstellungen durch die Behörden angewiesen. Ein vollständiger Leistungsausschluss wider-spricht außerdem den Vorgaben der aktuellen und der künftigen EU-Aufnahmerichtlinie und führt – wenn er denn flächendeckend und konsequent umgesetzt würde – zu Verelendung und Obdachlosigkeit.
- den geplanten biometrischen Abgleich von erkennungs-dienstlich gewonnenen Lichtbildern von Schutzsuchen-den mit Internetdaten durch das Bundesamt für Migra-tion und Flüchtlinge (BAMF). Er verstößt gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und künftig auch der Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit der neuen Re-gelung würde das BAMF die Befugnis erhalten, das Inter-net unbegrenzt nach biometrischen Daten Unbeteiligter zu durchforsten.
Das Fundament unseres freiheitlich-demokratischen Rechts-staats ist die Achtung und der Schutz der Menschenrechte. Die unantastbare Würde des Menschen, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist, gilt für alle Menschen, unabhän-gig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Auch wenn Maßnah-men gegen Terror und zur Gefahrenabwehr formuliert werden, ist es erforderlich daran festzuhalten.“
(Quelle: institut-fuer-menschenrechte.de)