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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Informationen der Bundesregierung über Einreisen nach Deutschland sowie über Aufnahmezusagen in Afghanistan

Bild: pixabay.com
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So auch in seiner gestrigen Ausgabe über die Antwort der Bun-desregierung (Drucksache 20/13859) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (Drucksache 20/13567) mit den Zahlen der Einreisen und der Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan.

 

Danach gab es mit Stand vom 8. November dieses Jahres ins-gesamt 734 Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmepro-gramms, von denen 266 auf Hauptpersonen und 468 auf Be-gleitpersonen entfielen. Die Zahl der Aufnahmezusagen belief sich laut Vorlage mit Stand vom 31. Oktober 2024 auf insge-samt 3.055; davon entfielen 914 auf Hauptpersonen und 2.141 auf Begleitpersonen. Hier der weitere Text der Antwort:

 

"Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, befinden sich derzeit schätzungsweise 500 Personen aus dem Bundesauf-nahmeprogramm mit einer Aufnahmezusage noch in Afgha-nistan. Weitere etwa 1.900 Personen mit Aufnahmezusage befinden sich in Pakistan und erhalten dort den Angaben zu-folge während der Dauer des Ausreiseverfahrens Unter-stützung durch die Bundesregierung, ein von der Bundesre-gierung beauftragter Dienstleister stelle eine Unterkunft inklu-sive Versorgung zur Verfügung. Bei Bedarf stehe medizinische und psychosoziale Versorgung ebenfalls zur Verfügung."

 

"Eine Unterstützung in Afghanistan ist aufgrund der Lage in Afghanistan durch die Bundesregierung nicht möglich."

 

Darin berichtet die Bundesregierung auch über Personen "mit einer Aufnahmeerklärung im Rahmen der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms". Anders als bei Aufnah-mezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nach Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes handelt es sich danach "bei Aufnahmen, die im Rahmen der Menschenrechtsliste oder des Überbrückungsprogramms nach Paragraf 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz zur Wahrung politi-scher Interessen der Bundesrepublik Deutschland erklärt wer-den", nicht um Verwaltungsakte.

 

"Die Aufnahme besonders gefährdeter Afghanen erfolge "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik". Das po-litische Interesse Deutschlands an der Aufnahme ergebe sich unter anderem "aus der Gefährdung der Person aufgrund ih-res Engagements für grundlegende deutsche Interessen und Werte", fügt die Bundesregierung hinzu. Ihr Dienstleister be-treue derzeit in Pakistan zirka 120 Personen der Menschen-rechtsliste und zirka 1.300 Personen des Überbrückungspro-gramms."

 

"Daneben befinden sich aktuell insgesamt 262 sogenannte Ortskräfte und Familienangehörige mit Ressortzugehörigkeit zum Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Betreuung des Dienstleisters der Bundesregierung in Islamabad, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach unterstützt der Dienstleister mit Stand vom 5. November dieses Jahres des Weiteren 23 Ortskräfte des Bundesverteidigungsministeriums in Pakistan. Auch be-finden sich laut Vorlage mit Stand vom 11. November 353 Ortskräfte des Auswärtigen Amtes (einschließlich ihrer Fami-lienangehörigen) und eine Ortskraft des Bundesinnenminis-teriums in Betreuung des Dienstleisters in Islamabad."

 

(Quelle: willkommensbuendnis-steglitz-zehlendorf.de)


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