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DMIRG: Innenpolitische Debatte verfehlt – jetzt schlägt die Stunde der Außenpolitik

Bild: pixabay.com
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Menschen, die aus Syrien geflohen sind und hier als Flücht-linge anerkannt wurden oder die aufgrund des Bürgerkriegs einen subsidiären Schutz erhalten haben, können zurzeit nicht nach Syrien zurückgeführt werden. Die Debatte direkt nach Bekanntwerden des Sturzes des syrischen Diktators Assad an-zustoßen, zeugt nicht nur von Empathielosigkeit gegenüber den begeisterten und erleichterten Syrer*innen, sie offenbart auch Unkenntnis über die rechtlichen Grundlagen.

 

Denn der Widerruf eines Flüchtlingsstatus oder einer Anerken-nung als subsidiär geschützte Person setzt eine erhebliche, wesentliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Si-tuation im Herkunftsland voraus. Solange das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht einschätzen kann, ob Menschen nach ihrer Rückkehr in Syrien Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht, kann kein Widerruf erteilt werden.

Selbst wenn sich die Lage stabilisieren sollte, wäre nach einem Widerruf durch das BAMF ein weiterer Prüfungsschritt nötig:

 

Dann muss die Ausländerbehörde prüfen, ob nicht in der Zwi-schenzeit weitere Gründe für einen Verbleib in Deutschland eingetreten sind. So können zum Beispiel familiäre Verbin-dungen, die Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeit zu ei-nem weiteren Aufenthalt in Deutschland berechtigen.

Wichtig ist jetzt, mit außenpolitischen Mitteln rechtsstaatliche und demokratische Kräfte in Syrien zu stärken, sodass Stabi-lität und Frieden einkehren können. Die Außenpolitik ist am Zug.

 

(Quelle: institut-fuer-menschenrechte.de)

 


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