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EU-Kommission legalisiert Völkerrechtsverstösse

Bild: pixabay.com
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Human Rights Watch hatte die EU-Kommission aufgefordert, Maßnahmen gegen Polen wegen der rechtswidrigen und gewaltsamen Pushbacks von Asylsuchenden nach Belarus zu ergreifen, siehe hier.

 

Die EU-Kommission hat nun reagiert: Die Mitgliedstaaten kön-nen sich auf Vertragsbestimmungen berufen, um ausnahms-weise und unter strengen Bedingungen über das hinauszu-gehen, was im Sekundärrecht der EU vorgesehen ist, erklärte die EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten "können das Recht auf Asyl einschränken, aber dies muss unter sehr strengen Be-dingungen und innerhalb rechtlicher Grenzen geschehen. Sie müssen wirklich außerordentlich, zeitlich begrenzt, verhält-nismäßig und für klar definierte Fälle sein", so die Exekutiv-Vizepräsidentin Virkkunen.

 

Die EU-Kommission erlaubt damit die Aussetzung des Asylrechts und so de facto Pushbacks. Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Norwegen erhalten zudem insgesamt 170 Millionen Euro für Überwachungs­technik und die Bekämpfung von Drohnen und Geräte zum Aufspüren von Migrant*innen.

 

(Quellen: euractiv.de)

 


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