Human Rights Watch hatte die EU-Kommission aufgefordert, Maßnahmen gegen Polen wegen der rechtswidrigen und gewaltsamen Pushbacks von Asylsuchenden nach Belarus zu ergreifen, siehe hier.
Die EU-Kommission hat nun reagiert: Die Mitgliedstaaten kön-nen sich auf Vertragsbestimmungen berufen, um ausnahms-weise und unter strengen Bedingungen über das hinauszu-gehen, was im Sekundärrecht der EU vorgesehen ist, erklärte die EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten "können das Recht auf Asyl einschränken, aber dies muss unter sehr strengen Be-dingungen und innerhalb rechtlicher Grenzen geschehen. Sie müssen wirklich außerordentlich, zeitlich begrenzt, verhält-nismäßig und für klar definierte Fälle sein", so die Exekutiv-Vizepräsidentin Virkkunen.
Die EU-Kommission erlaubt damit die Aussetzung des Asylrechts und so de facto Pushbacks. Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Norwegen erhalten zudem insgesamt 170 Millionen Euro für Überwachungstechnik und die Bekämpfung von Drohnen und Geräte zum Aufspüren von Migrant*innen.
(Quellen: euractiv.de)