
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrations-verfahren gegen ablehnende Visa-bescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vor-gesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Vi-sumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahl-reichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten da-durch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und ei-ner Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antrag-stellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig ge-währleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbst-verständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbil-dung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) An-träge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Ver-fahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvoll-ständige Anträge vermeiden wird.
Informationen zum bisherigen Remonstrationsverfahren gibt das Visa-Handbuch (S. 513).
(Quelle: ggua.com)