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Neue Handreichung - Keine Abschiebung bei Ausbildung?

Bild: pixabay.com
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Aktuell im Frühjahr 2025 werden in Schleswig-Holstein eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Menschen trotz Ausbil-dung abgeschoben wurden oder abgeschoben werden sollen. Diese Fälle erregen verständlicherweise zum Teil eine sehr gro-ße öffentliche Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Denn, heißt es nicht immer, eine Ausbildung schütz vor einer Abschie-bung?

 

Tatsächlich bietet eine Ausbildung für viele ausreisepflichtige Menschen den schnellsten Weg zu einer Bleiberechtspers-pektive. Die vorliegende Handreichung stellt die Vorausset-zungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach § 16g dar und erläutert, was zu beachten ist, damit eine Ausbildung wirksam vor einer Abschiebung schützt.

 

Sie finden diese und auch unsere weiteren Publikationen auf der Homepage der Landeszuwanderungsbeauftragten.

 

(Quelle: landtag.ltsh.de)


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