
Aktuell im Frühjahr 2025 werden in Schleswig-Holstein eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Menschen trotz Ausbil-dung abgeschoben wurden oder abgeschoben werden sollen. Diese Fälle erregen verständlicherweise zum Teil eine sehr gro-ße öffentliche Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Denn, heißt es nicht immer, eine Ausbildung schütz vor einer Abschie-bung?
Tatsächlich bietet eine Ausbildung für viele ausreisepflichtige Menschen den schnellsten Weg zu einer Bleiberechtspers-pektive. Die vorliegende Handreichung stellt die Vorausset-zungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach § 16g dar und erläutert, was zu beachten ist, damit eine Ausbildung wirksam vor einer Abschiebung schützt.
Sie finden diese und auch unsere weiteren Publikationen auf der Homepage der Landeszuwanderungsbeauftragten.
(Quelle: landtag.ltsh.de)