
Am 16.05.2005 trat das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels in Kraft - ein Meilenstein für die menschenrechtliche Verankerung des Themas in Euro-pa. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschen-handel - KOK e.V. nimmt das zwanzigjährige Jubiläum zum Anlass, auf anhaltende Defizite in der Umsetzung hinzuweisen und die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern.
Die Expert*innengruppe GRETA (Group of Experts on Action Against Trafficking in Human Beings) evaluiert regelmäßig die Umsetzung der Europaratskonvention und veröffentlicht Län-derberichte mit Analysen und Empfehlungen. Sowohl diese Berichte als auch die Erfahrungen aus der Praxis der Fachbe-ratungsstellen zeigen deutlich:
"Viele Betroffene von Menschenhandel können ihre in der Konvention benannten Rechte in der Praxis in Deutschland nicht wahrnehmen - sei es wegen fehlender Informationen, bürokratischer Hürden oder mangelnder struktureller Vo-raussetzungen", sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin
des KOK. "Besonders in Anbetracht aktueller migrations-politischer Entwicklungen braucht es dringend Fortschritte, um Betroffene ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu schüt-zen."
Der KOK fordert im Einklang mit der Konvention seit Langem die Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Auf-enthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel.
Die Konvention betont darüber hinaus die zentrale Rolle zi-vilgesellschaftlicher Akteure bei der Unterstützung Betroffe-ner.
"Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP), den die Bundesregierung vor Kurzem beschlossen hat, bietet eine Chance, dem nachzukommen. Mit dem NAP können Part-nerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren im Sinne der Europaratskonvention gefestigt und Unterstützungsstrukturen langfristig abgesichert werden.", betont Radostina Frevert-Todorova, Vorstandsfrau des KOK. "Gut vernetzte, handlungsfähige und ausreichend ausgestat-tete Beratungs- und Unterstützungsangebote sind entschei-dend für die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen."
75 Jahre Deutschland im Europarat - Anspruch und Realität
Im Jahr 2025 feiert Deutschland auch 75 Jahre Mitgliedschaft im Europarat, einer Institution, die sich für die Sicherung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Eu-ropa einsetzt. Deutschland trägt dabei eine besondere Verant-wortung - auch bei der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel.
Über den KOK
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von 43 spezialisierten Fachberatungsstellen und Organisationen, die sich für Betrof-fene von Menschenhandel und für von Gewalt betroffene Mi-grant*innen einsetzen.
(Quelle: kok-gegen-menschenhandel.de)