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Vorschlag der EU-Kommission: Kommt das EU-Ruanda-Modell?

Bild: pixabay.com
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Die EU-Kommission hat angekündigt, das sogenannte Ver-bindungskriterium abschaffen zu wollen. Dieses bestimmt bis-her im EU-Recht, dass es eine persönliche Verbindung zwi-schen Flüchtlingen und angeblich für sie "sicheren Drittstaa-ten" geben muss, damit ihr Asylantrag in der EU als unzulässig abgelehnt und sie in das Land abgeschoben werden können. Zukünftig sollen die Mitgliedstaaten hiervon ganz absehen oder den Transit für ausreichend erachten können. Die Mit-gliedstaaten müssten dann nur entsprechende Vereinbarun-gen mit den Drittstaaten treffen, die sicherstellen sollen, dass der Asylantrag der betroffenen Person dort bearbeitet wird. Auch die Bundesregierung befürwortet in ihrem Koalitionsvertrag eine Streichung des Verbindungselements.

 

"Wenn das verpflichtende Verbindungskriterium wie von der Kommission vorgeschlagen und mit Rückenwind der neuen deutschen Bundesregierung aus den europäischen Rechts-texten entfernt würde, könnten Asylsuchende künftig in Län-der gebracht werden, in denen sie nie zuvor waren und zu de-nen sie keine Verbindung haben. Das ist pure Willkür!", so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Diese Änderung würde es EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, Modelle wie den berühmt-berüchtigten UK-Ruanda-Deal, bei dem Asylverfahren in Länder außerhalb Europas ausgelagert werden sollen, anzuwenden. "Solche Ansätze sind nicht nur rechtlich höchst fragwürdig, realistisch kaum umsetzbar und politisch unverantwortlich, sondern auch zutiefst unmen-schlich. Das Europäische Parlament sollte die Streichung des verpflichtenden Verbindungskriteriums ablehnen!"

 

Die Kommission schlägt zudem vor, die aufschiebende Wir-kung von Klagen gegen die Ablehnung des Asylantrags auf-grund der Anwendung des "sicheren Drittstaaten"-Konzepts zu streichen. Eine aufschiebende Wirkung der Klage verhin-dert eine Abschiebung, während das Klageverfahren noch läuft. "Das würde de facto eine weitere Entrechtung von Schutzsuchenden bedeuten, die sich dann noch schwerer gegen die Ablehnung ihres Asylantrags wehren könnten."

 

Die standardmäßige Anwendung des Konzepts der "sicheren Drittstaaten" wäre ein frontaler Angriff auf den Flüchtlings-schutz in Europa. PRO ASYL lehnt das Konzept von "sicheren Drittstaaten" grundsätzlich ab und kritisiert die Ausweitung des Konzeptes durch die GEAS-Reform. Schon jetzt werden rund drei Viertel der weltweiten Flüchtlinge von armen oder einkommensschwachen Ländern – vor allem im globalen Sü-den – aufgenommen.

 

Hintergrund

 

Die neue Asylverfahrensverordnung sieht vor, dass die Rege-lung zu den sogenannten sicheren Drittstaaten bis zum Juni 2025 evaluiert und eventuell angepasst wird. Mehrere Mit-gliedstaaten – und mit dem neuen Koalitionsvertrag nun auch die Bundesregierung – fordern, das sogenannte Verbindungskriterium zu streichen, um Asylsuchende auch in Länder abschieben zu können, in denen sie noch nie waren. Als ausreichend wird bislang eine Verbindung mit der asylsu-chenden Person und dem Drittstaat gesehen, wenn sie sich einige Zeit in dem Land aufgehalten hat. Das Europäische Par-lament muss der Änderung der Rechtstexte ebenso zustim-men wie die Mitgliedstaaten im Rat der EU.

 

Das Vorhaben, die Verantwortung für Asylverfahren an ange-blich sichere Drittstaaten auszulagern, ist rechtlich höchst fragwürdig, realistisch kaum umsetzbar und politisch unver-antwortlich. Solche Versuche führen zu viel Leid, sind extrem teuer, schaffen Abhängigkeiten von Drittstaaten und sind meistens zum Scheitern verurteilt. Das hat PRO ASYL bereits im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme  im Rahmen der Sachverständigenanhörungen des Bundesinnenministeriums (BMI) dargelegt. Eine deutliche Mehrheit der geladenen Ex-pert*innen zeigte sich damals kritisch und lehnte die disku-tierten Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren ab. Dies zeigt auch der Abschlussbericht des Bundesinnenminis-teriums.

 

(Quelle: proasyl.de)


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