
Eine 16-jährige Geflüchtete aus Somalia hat vor dem Verwal-tungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewonnen. Das Gericht stellte klar: Die Zurückweisung der schwer verletzten Jugend-lichen war rechtswidrig. Ebenso haben zwei weitere somali-sche Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehö-ren, ihre Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung vor dem Ver-waltungsgericht gewonnen. Alle drei Verfahren werden aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützt.
„PRO ASYL ist erleichtert, dass das Gericht der Betroffenen zu ihrem Recht verholfen hat. Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Dobrindt hat mit seinem nationalen Al-leingang genug Leid für Schutzsuchende verursacht und außenpolitischen Schaden angerichtet“, erklärt Karl Kopp, Ge-schäftsführer von PRO ASYL.
Ein Team von PRO ASYL war unmittelbar nach der Anweisung von Bundesinnenminister Dobrindt an die Grenze gereist. Vor Ort trafen sie auf mehrfach zurückgewiesene Schutzsuchende – unter ihnen die 16-Jährige, die sich aufgrund ihrer Verletzun-gen kaum noch fortbewegen konnte. Dreimal wurde sie trotz ihrer Minderjährigkeit und ihres kritischen Gesundheitszu-stands von deutschen Grenzbeamt*innen abgewiesen. Gemeinsam mit polnischen Partnerorganisationen sorgte PRO ASYL für ihre medizinische Versorgung, Unterbringung und rechtliche Vertretung in Polen und Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun bestätigt: Die Zurück-weisungen der jungen Frau sowie der zwei somalischen Män-ner verstoßen gegen deutsches und europäisches Recht.
Die Versuche von Alexander Dobrindt, durch populistische Rhetorik ein Klima der Härte zu schaffen, gehen nicht nur zu-lasten schutzbedürftiger Menschen – sie stehen auch im Wi-derspruch zum geltenden Recht. Wer Geflüchtete trotz offen-sichtlicher Hilfsbedürftigkeit zurückweist, handelt nicht nur unethisch, sondern rechtswidrig. Zudem gefährdet dieser nationale Alleingang die europäische Einheit.
Die 16-Jährige war im Mai 2025 gemeinsam mit zwei weiteren somalischen Geflüchteten nach wochenlanger Flucht in kri-tischem Zustand an der Grenzbrücke bei Frankfurt (Oder) an-gekommen – geschwächt, verletzt und medizinisch unterver-sorgt. Trotz ihres Zustands wurde sie ohne Prüfung ihres Schutzgesuchs nach Polen zurückgeschoben. Erst durch zivil-gesellschaftliche Unterstützung sowie die Intervention einer Anwältin konnte die Zurückweisung erfolgreich angefochten werden.
PRO ASYL fordert ein sofortiges Ende rechtswidriger Zurück-weisungen an den deutschen Grenzen. Zudem braucht es eine umfassende politische Aufarbeitung dieses Falles und ähnli-cher Fälle, um systematische Rechtsverstöße und unterlasse-ne Hilfeleistungen künftig zu verhindern.
(Quelle: proasyl.de)