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Neue Informationen bezüglich des Erhalts von Reiseausweisen für Eritreer*innen

Bild: pixabay.com
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Neue Informationen bezüglich des Erhalts von Reiseausweisen für Eritreer*innen:

 

Danach wird die Reueerklärung nicht mehr von allen Personen verlangt, sondern es hängt vom jeweiligen Bearbeiter ab.

Die Betroffenen sollen also vorsprechen und erstmal bei der eritreischen Auslandsvertretung nachweisen, dass sie eritreische Staatsbürger*innen sind. Wird nach dieser Feststellung eine Reuerklärung verlangt, können sie ggf. einen Reiseausweis erhalten.

 

Leider steht zu befürchten, dass sich diese Haltung ausbreiten wird, daher sollte schleunigst auch die eritreische Community entsprechend informiert werden, da es ja zum Glück noch Ausländerbehörden gibt, die die Reiseausweise ausstellen.

 

Ergänzend dazu eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums:

 

"Die Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer kommt nur in Betracht, wenn die Bemühungen um einen Pass oder Passersatz nachweislich ohne Erfolg geblieben sind; erfolglose Bemühungen sind nur im Ausnahmefall entbehrlich, wobei der Ausländer die für einen Ausnahmefall begründenden Umstände darzulegen hat. Bloße Behauptungen reichen daher nicht aus. Die Betroffenen sollten daher seitens der Ausländerbehörden immer aufgefordert werden, einen Nachweis von der eritreischen Botschaft vorzulegen, dass auch in ihrem Falle eine Reueerklärung für die Ausstellung eines Passes gefordert wird. Grundsätzlich ist aber immer nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, welche Anforderungen an das Vorliegen einer Unzumutbarkeit zu stellen sind. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Lichtenfels prüft deshalb jeden Einzelfall, schließlich können dem Ausländer keine Handlungen abverlangt werden, die von vorne herein erkennbar aussichtslos sind.

 

Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen erhalten Antragsteller vom eritreischen Generalkonsulat auf Nachfrage ein entsprechendes Schreiben, in dem die noch erforderlichen Unterlagen und zu begleichenden Kosten aufgelistet werden. Dieses Schreiben wird aber nur für Personen ausgestellt, die auch tatsächlich berechtigt sind, einen eritreischen Reisepass zu erhalten, also Personen, bei denen auch das eritreische Generalkonsulat zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich tatsächlich um Eritreer handelt. Laut Auskunft des eritreischen Generalkonsulats müsse dieses die Staatsangehörigkeit genauer kontrollieren, da es viele Personen gäbe, die gegenüber deutschen Behörden nur vorgeben Eritreer zu sein, obwohl sie eigentlich aus anderen Ländern (z.B. Äthiopien, Sudan) stammten. Dies sieht das eritreische Generalkonsulat darin begründet, dass sich diese Personen im Hinblick auf den derzeitigen Umgang deutscher Behörden mit (vermeintlich) eritreischen Staatsangehörigen einen Vorteil erhoffen.

 

Eine Umfrage unter den Bundesländern ergab, dass die Abgabe der Reueerklärung seitens des eritreischen Generalkonsulats nicht einheitlich gefordert wird und wohl vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig ist."

 

Ergänzend beigefügt "Klarstellende Hinweise zur Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer, Info Nr. 21/2023" des MIK-Brandenburg im PDF-Format.


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