Aktuelles · 12. Juni 2026
Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juni 2026 ein Gerichtsurteil gefällt, in dem er in bemerkenswerter Klarheit festgestellt hat, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum EU-rechtswidrig waren (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2026; C‑621/24). Diese Entscheidung hat eine große Bedeutung, die über die konkrete Konstellation weit hinausgehen und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird.