monatelang wurden die Sea-Watch 3 und Sea-Watch 4 aufgrund willkürlicher Hafenstaatkontrollen in Vergangenheit blockiert. Die absurden Gründe dahinter: Forderung nach einer Zertifizierung, die es nicht gibt und zu viele gerettete Menschen an Bord. Dagegen wurde geklagt. In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt: Seenotrettung ist eine Pflicht und Hafenstaatkontrollen dürfen in Zukunft nicht willkürlich gegen NGOs eingesetzt werden, ...