Ukraine · 18. Dezember 2025
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass alle Ukrainer*innen trotz Aufenthaltserlaubnis weiterhin Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten sollen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht
selbst sichern können. Für Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern gilt dies nicht: Sie erhalten
Leistungen nach dem SGB, sobald ihr Schutzstatus anerkannt ist.
Dies sollte für ukrainische Geflüchtete ebenfalls gelten!