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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat Factsheets zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG veröffentlicht.
Dabei werden die Voraussetzungen für die Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die möglichen Bleiberechtsregelungen, die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung dargestellt. Es gibt eine Kurz- und eine Langfassung. Weitere Informationen finden sich auf deren Homepage unter der Überschrift "Kann ich auch eine andere Aufenthaltserlaubnis als die nach § 24 AufenthG erhalten?"
Übrigens haben die Innenminister:innen der EU gestern (28.09.2023) beschlossen, dass die Massenzustromrichtlinie bis März 2025 verlängert wird und damit auch die Aufenthaltserlaubnis nach § 24.
(Quelle: nds-fluerat.org)