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Innenministerkonferenz beendet Iran-Abschiebungsstopp

Bild: pixabay.com
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Auf Nachfrage hat das niedersächsische Innenministerium einen Bericht der taz vom 2.1.2024 bestätigt: Der Abschie-bungsstopp für den Iran endete mit Ablauf des 31.12.2023.

Aus dem schleswig-holsteinischen Sozialministerium ver-lautet, dass NRW bei der Innenministerkonferenz im Dezem-ber 2023 einen Beschlussentwurf zur Weitergeltung von Ab-schiebestopps für Menschen aus dem Iran zurückgezogen habe. Zudem habe das Bundesinnenministerium signalisiert, dass man eventuellen Verlängerungsbitten einzelner Länder unter dem Aspekt der Wahrung der Bundeseinheitlichkeit äußerst zurückhaltend begegnen werde.

 

Zur Begründung der Nichtverlängerung des Abschiebungs-stopps heißt es aus dem nds. Innenministerium, der Abschie-bungsstopp sei als Instrument der Intervention auf die unvor-hergesehene Krise im Iran erlassen worden. Damit habe man iranischen Staatsangehörigen vorübergehenden Schutz gebo-ten und ihren Aufenthalt weiterhin geduldet, ohne dass diese zunächst ein Asylverfahren durchlaufen mussten. Nunmehr müssten Iranerinnen und Iraner bei geltend gemachter Schutzbedürftigkeit im Rahmen eines Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre indivi-duell-konkret befürchtete Situation nach Rückkehr vortragen.

 

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert diese Entscheidung: Vor dem Hintergrund fehlender Rechtsstaat-lichkeit und willkürlicher Verhaftungen selbst von Personen, die freiwillig in den Iran zurückkehren, und der aktuell unter dem Eindruck des opferreichen Attentats in Kerman im Iran festzustellenden innenpolitischen Folgen ist der Beschluss der Innenministerkonferenz fahrlässig und unverantwortlich.

 

Sozialministerin Aminata Touré erklärte am 13.10.22 anläss-lich des Erlasses eines schleswig-holsteinischen Abschie-bungsstopps: "Die aktuelle Menschenrechtslage im Iran ist dramatisch. Täglich gehen iranische Sicherheitskräfte mit größter Härte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten vor. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, Personen in den Iran zurückzuführen.“ Der Flüchtlingsrat konstatiert, dass an dieser Gefährdungslage sich bis dato allerdings nichts zum Bessern geändert hat.

 

Sozialministerin Touré erklärte anlässlich ihrer o.g. Entschei-dung auch mit Verweis auf den Konsens mit dem schleswig-holsteinischen Landtag: "Mit dem Erlass folgen wir auch dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtages. Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen im Iran, die sich für alle Formen von Freiheit und insbesondere für die Rechte von Frauen einsetzen."

 

"Wir appellieren an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, sich jetzt auch nicht mit Sorge um Umfrageergeb-nisse rechter Parteien keinen schlanken Fuß zu machen und zu ihrer menschenrechtspolitischen Haltung gegenüber den Verfolgten im Iran und nach dort Ausreisepflichtigen zu ste-hen!" erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

 

Diese politische Solidarität mit den im Iran unter dem Slogan "Frau.Leben.Freiheit" demonstrierenden und im Zuge innenpolitischer Verschärfungen unter dem Eindruck des Gaza-Krieges und vor den anstehenden Wahlen im Iran ver-folgten Menschen ist im Bundesinnenministerium und in der IMK offenbar nicht mehr opportun. Sie ist aber weiterhin erfor-derlich, denn die politische Repression dauert an. Besonders gefährdet sind Menschen, die hier in Deutschland in den letzte Monaten und Jahren auf Solidaritätsdemos mit den Protesten im Iran waren, wie z. B. die Kölnerin Narges Mohammadi, die bei einem Besuch im Iran verhaftet und zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde.

 

  • Der Flüchtlingsrat appeliert an die Abgeordneten des Landtages, sich ohne wenn und aber für einen schleswig-holsteinischen Iran-Abschiebungsstopp gegenüber der Landesregierung stark zu machen.
  • Der Flüchtlingsrat appelliert an Sozialministerin Aminata Touré, ihrer nach wie vor aktuellen Einschätzung der Gefährdungs- und Menschenrechtslage im Iran treu zu bleiben und in diesem Sinne alle ihr mit Blick auf ausrei-sepflichtige Iraner*innen fachaufsichtlich zustehenden Möglichkeiten zu nutzen.

 

Hintergrund:

 

Der jetzt ausgelaufene Abschiebestopp wurde zunächst von einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen in Eigenregie verhängt. Im Dezember 2022 einigte sich die IMK auf einen bundesweiten Abschiebungs-stopp, den sie im Sommer 2023 mit Verweis auf die immer noch gravierende Menschenrechtslage bis Jahresende verlän-gerte. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden mehr als die Hälfte der Asylanträge iranischer Staatsangehöri-ger abgelehnt, selbst die bereinigte Schutzquote liegt nur bei 45,6%.

 

Geändert hat sich seither nicht die politische Lage im Iran, aber sehr wohl das politische Klima in Deutschland: Der vom Bundeskanzler ausgerufenen "Abschiebungsoffensive" folgen politische Beschlüsse zur Beseitigung von "Abschiebungshin-dernissen".

 

(Quelle: frsh.de)


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