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PRO ASYL widerspricht Aussage des BMZ, Ortskräfte in Afghanistan seien nicht in Gefahr

Bild: pixabay.com
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Die Menschenrechtsorganisation kritisiert die Darstellung des Ministeriums zur Situation afghanischer Ortskräfte als „realitätsfern und verharmlosend“. PRO ASYL liegen zahlreiche Fälle von ehemaligen Mitarbeiter*innen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor, die von den Taliban bedroht oder verfolgt werden.

 

 

 

PRO ASYL widerspricht der heute vom BMZ verkündeten Darstellung, dass afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan nicht in Gefahr seien. „Alle, die sichtbar für westliche Organisationen gearbeitet haben, sind in Gefahr“, erklärt Geschäftsführer Günter Burkhardt. PRO ASYL kritisiert eine völlige Fehleinschätzung des BMZ bei der Auslegung des Begriffs Ortskraft. Es ist ein ungelöstes Problem, dass das BMZ nur die als Ortskraft definiert, die mit Arbeitsverträgen ausgestattet waren – und Honorarkräfte sowie Subunternehmer ausschließt. Burkhardt appelliert an die neue Spitze des BMZ, „nicht die Augen zu verschließen vor der bedrohlichen Situation vieler ehemaliger de facto Mitarbeiter*innen.  Die Ortskräfte-Definition der Vorgängerregierung muss der Realität angepasst werden. Die Taliban orientieren sich nicht am Arbeitsvertrag, sondern an der Tätigkeit. Die heutigen Äußerungen des BMZ verharmlosen die Lage“, sagt Burkhardt.

 

 

 

PRO ASYL liegen dramatische Fälle vor, die zeigen, dass Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sehr wohl von den Taliban verfolgt werden – etwa Said (Name geändert), der zwei Jahre lang als eine Art Honorarkraft in einem GIZProjekt gearbeitet hat und mehrfach von den Taliban bedroht wurde. Nach ihrer Machtübernahme haben die Taliban nach ihm gesucht und ihm Drohschreiben geschickt; sein Vater und Bruder waren von ihnen getötet worden.

 

 

 

BMZ beruft sich darauf, die Gefährdung könne nicht vor Ort überprüft werden

 

 

 

Das ist kein Einzelfall: PRO ASYL hat zahlreiche Hilferufe von sogenannten »Facilitators«, Vermittlern, erhalten, die im Rahmen eines GIZ-Projekts tätig und beispielsweise zuständig für die Alphabetisierung von Polizist*innen waren. Sie haben zum Teil mehrfach täglich Kurse gegeben, waren also sehr exponiert. Da sie aber keine direkten Verträge bei der GIZ hatten, werden sie nicht als Ortskräfte anerkannt. Doch auch jene, die unter die klassische Ortskräftedefinition fallen, sind gefährdet. Auch hierzu sind PRO ASYL Fälle bekannt.

 

 

 

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen berichtete bereits Anfang Dezember, dass 161 afghanische Ortskräfte, die für die GIZ tätig waren, ihr Recht auf Evakuierung einforderten. Ihre Fälle hätten sich BMZ, Auswärtiges Amt und GIZ gegenseitig zugeschoben. „Viele Menschen, die die Kriterien erfüllen, haben bislang weder eine Rückmeldung, geschweige denn eine Aufnahmezusage von deutschen Stellen erhalten“, kritisiert Maryam Mohammadi, Referentin beim Flüchtlingsrat Niedersachsen und ehemalige Mitarbeiterin der GIZ in Afghanistan.

 

 

 

Das BMZ führt an, ihm lägen keine eigenen, nachprüfbaren Erkenntnisse zur Bedrohungslage ehemaliger Mitarbeiter*innen vor und Berichte von Afghan*innen könnten „nicht verifiziert“ werden, weil keine Deutschen vor Ort sind. Eine solche Argumentation bestraft die bedrohten Menschen gleich doppelt: Erst sehen sie sich mit dem Abzug der westlichen Truppen alleingelassen und den Taliban hilflos ausgeliefert, und jetzt wird ihren verzweifelten Hilferufen vonseiten deutscher Behörden misstraut – weil deutsche Beamte das nicht vor Ort nachprüfen können.

 

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