· 

Zum Internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren!

Zum Internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren!

 

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in vielen Regionen der Welt verfolgt, von Gewalt und geschlechtsspezifischer Diskriminierung betroffen. Ein Teil von ihnen sucht Schutz in Deutschland. Zum Internationalen Frauentag am 8. März rufen PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte dazu auf, Asylverfahren endlich geschlechtersensibel zu gestalten und den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland sicherzustellen.

 

Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung ist seit 2004 gesetzlich verankert. Gemäß der Istanbul-Konvention haben zudem von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen Anspruch darauf, angemessen untergebracht, medizinisch versorgt und vor weiterer Gewalt geschützt zu werden. In der Praxis kommt es dennoch zu erheblichen

Problemen.

 

Wenn das BAMF 2020 annähernd 60.000 Asylanträge von Frauen und Mädchen inhaltlich prüft und nur in 1.300 Fällen eine geschlechtsspezifische Verfolgung erkennt, dann stimmt etwas nicht?, sagt Andrea Kothen von PRO ASYL. ?Es wird oft nicht genau genug hingeguckt, nicht nachgefragt, nicht geglaubt, oder es werden aufwändige Nachweise verlangt. So fallen viele Frauen durch das Raster.

 

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer flächendeckenden, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die besondere Unterstützung vulnerabler Personen beschlossen. Die Umsetzung

dieses Vorhabens ist dringend geboten und muss jetzt auch endlich in die Tat umgesetzt werden.

 

Ein großes Problem ist die fehlende Vorbereitung der Frauen auf die Anhörung. Sie ist nötig, damit die betroffenen Frauen sich öffnen und über sexuelle Gewalterfahrungen oder Traumata sprechen können. Durch beschleunigte Verfahren bleibt zwischen Ankunft und Anhörung kaum Zeit und oftmals keine Gelegenheit für eine Vorbereitung, Beratung oder gar eine kurze Erholungspause nach einer strapaziösen Flucht.

 

Geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewaltbetroffenheit können so weder hinreichend erkannt und gewürdigt werden noch können die Frauen adäquat unterstützt werden?, sagt Laura Müller vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Beschleunigte Verfahren dürfen nicht auf Kosten der

Rechtssicherheit und des Schutzes der Frauen durchgeführt werden.

 

Die Erfahrungen mit den Sonderbeauftragten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die eigens für Fälle geschlechtsspezifischer Verfolgung herangezogen werden, sind durchwachsen zumal diese nicht immer die Anhörung selbst durchführen. Teilweise geben sie lediglich

eine Entscheidung nach Akteneinsicht frei.

 

Immer noch berichten Frauen von unsensiblen, entwürdigenden Befragungen oder davon, dass Dolmetscher*innen ihre Rolle überschreiten und sich mit

eigenen Kommentare in die Anhörung einmischen?, sagt Helen Deffner vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.

 

Anlässlich des Frauentags 2022 fordern die Organisationen: Die Bundesregierung muss die versprochene gesetzliche Regelung für eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zügig auf den Weg bringen und langfristig finanziell absichern.

Bei der Terminvergabe für die Anhörung ist gegebenenfalls eine längere Pause einzuräumen, um Nachweise beschaffen oder sich emotional auf die Anhörung vorbereiten zu können.

Anhörungen müssen gendersensibel und ausschließlich mit geschulten Dolmetscher*innen gestaltet werden; Sonderbeauftragte müssen bei erkennbarem Bedarf frühzeitig und transparent übernehmen, außerdem auf

Wunsch der Betroffenen eingesetzt und im Konfliktfall auch ausgetauscht werden.

Das BAMF muss bei der Anhörung durch entsprechende Fragen aktiv prüfen, ob geschlechtsspezifische Asylgründe vorliegen könnten. Die Betroffenen brauchen zuvor klare Informationen über mögliche asylrelevante Umstände. Für die spezifischen medizinischen, psychologischen und sozialen Bedarfe von vulnerablen Geflüchteten muss bei der Aufnahme durch die Behörden eine Anbindung an Fachorganisationen (etwa für Opfer von Menschenhandel) und die Übernahme der notwendigen Kosten sichergestellt

werden.

 

Abschließend weisen die Organisationen darauf hin, dass ein

geschlechtersensibles Asylverfahren und gute Aufnahmebedingungen in Deutschland dringend notwendig, aber keineswegs ausreichend sind, solange Geflüchtete auf ihrem Weg nach und in Europa mit unvorstellbarer Gewalt  auch europäischer Grenzwächter  konfrontiert sind. Der

ungehinderte Zugang Geflüchteter zu einem fairen, regulären

Asylverfahren in der EU bleibt oberste Priorität.

 

PRO ASYL und Flüchtlingsräte unterstützen die europäische Initiative feministasylum, die sich im Sinne der Istanbul-Konvention mit einer europaweiten Petition für einen solchen ungehinderten Zugang und die konsequente Anerkennung spezifischer Asylgründe von Frauen und Mädchen sowie queerer Personen einsetzt.

 

Pressekontakt: //PRO ASYL, Tel. + 49 (0)69 - 24 23 14-30/

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB