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Anerkennung der ukrainische ID-Karte (Modell 2015) als Passersatz zeitlich befristet bis zum 23. Februar 2023

Bild: pixabay.com
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Die Einreise und der Aufenthalt ohne einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz von Personen, die der UkraineAufenthÜV unterfallen, gilt damit nicht als unerlaubt.

 

Rundschreiben des Bundesinnenminesteriums

 

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

 

Beispiel ID Karte Ukraine

 

 


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