· 

Öffnung des Sozialhilfesystems für ukrainische Geflüchtete verdeutlicht: AsylbLG abschaffen!

Bild: Fundus.Media
Bild: Fundus.Media

 

Am 12. Mai 2022 wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf für das »Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz« der Bundesregierung abgestimmt. In Zeiten von Pandemie und Inflation gewährt der Entwurf für arme Menschen ein – unzureichendes – Trostpflaster: Für Erwachsene, die staatliche Sozialleistungen, auch solche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), erhalten, sieht der Entwurf im Juli 2022 eine einmalige Zahlung von 200 Euro als »Sofort-Zuschlag« vor, für Kinder bzw. junge Menschen gibt es – unter bestimmten Bedingungen – 20 Euro mehr im Monat.

 

Im Rahmen des Gesetzentwurfs werden darüber hinaus verschiedene Regelungen im bestehenden Aufenthalts- und Sozialrecht geändert. Flüchtlinge aus der Ukraine werden damit in das normale Sozialhilfesystem (SGB II und SGB XII) eingegliedert und erhalten Zugang zu weiteren Leistungen wie Kindergeld und BAföG. Die Änderungen betreffen primär Ukraine-Geflüchtete, Änderungen bei der Wohnsitzauflage gelten aber allgemein.

 

Weiterlesen können Sie hier.

 

Quelle: Pro Asyl

 

 


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB