Dies hat der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein zum Anlass genommen, eine Handreichung zu ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten zu erstellen.
Auch wenn die deutsche Zuwanderungspolitik Ausländer*innen in den letzten Jahren immer wohlwollender adressiert, ist das Ausländerrecht insgesamt weitgehend auf Zuwanderungskontrolle ausgerichtet. Entsprechend umfangreich sind die Mitwirkungspflichten ausgestaltet. Aus der Perspektive der Betroffenen mag es teilweise vielversprechend erscheinen, sich kurzfristig einzelnen Pflichten zu entziehen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich durch die Verletzungen von Mitwirkungspflichten mittel- und langfristige Handlungsspielräume verschließen. Die angehängte Handreichung verfolgt das Ziel, Ihnen als Berater*innen und Unterstützer*innen zu helfen, zusammen mit den Betroffenen einen möglichst vollständigen Überblick über die Mitwirkungspflichten der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Situation zu gewinnen. Sie soll dazu beitragen, Rechte und Pflichten präzise zu kennen und somit eine möglichst hohe Selbstbestimmung über die Zuwanderungsbiographie zu ermöglichen.
Die Broschüre finden Sie hier.
Quelle:
Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein