· 

Führerschein und Kfz-Versicherung

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:

 Führerschein

 Besitzen sie einen gültigen ukrainischen Führerschein, dürfen Geflüchtete aus der Ukraine mit dem Auto in Deutschland fahren. Dabei gilt der Führerschein auch in der Bundesrepublik nur für die Fahrzeugklassen, für welche die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Eventuell geltende Auflagen und Beschränkungen müssen ebenfalls beachtet werden.

In diesem Zusammenhang dürfen Geflüchtete jedoch einen wichtigen Punkt nicht vergessen: Der ukrainische Führerschein ist in Deutschland nur bei vorübergehenden Aufenthalten gültig. Begründen Personen einen Wohnsitz in Deutschland, gilt der nationale Führerschein nur noch sechs Monate lang.

 

Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein umgeschrieben werden, damit Geflüchtete aus der Ukraine mit dem Auto fahren dürfen. In der Regel müssen sie dazu sowohl eine theoretische als auch praktische Führerscheinprüfung bestehen. Fahren Personen weiterhin in Deutschland, obwohl der Führerschein abgelaufen ist, machen sie sich strafbar. Mehr Infos hier.

 

Versicherung

 Fahrzeuge aus der Ukraine dürfen nur dann in Deutschland fahren, wenn sie über eine sogenannte “Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr” – besser bekannt als “Grüne Karte” – verfügen. Wer diese Karte nicht schon vorher besaß, wird diese auf der Flucht nur schwerlich beantragt haben können. Um den ukrainischen Geflüchteten entgegenzukommen, gilt deshalb zunächst eine Ausnahmeregelung. Verursacht ein nicht versichertes ukrainisches Fahrzeug bis Ende Mai 2022 einen Unfall in Deutschland, so springen die deutschen Kfz-Versicherer ein und zahlen dem Geschädigten Schadensersatz. Mehr Infos hier.

 

Quelle:

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.

 

 


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB