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Nachzug Afghanischer Staatsangehöriger

Bild: pixabay.com
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Es wird auf Folgendes verwiesen:

 

Wenn der/die Antragsteller/in keine Aufenthaltserlaubnis im Iran besitzt, d.h. sich mit einem befristeten/Touristen Visum im Iran aufhält, oder wenn der/die Antragsteller/in in Afghanistan ansässig ist und seine/Ihre Referenzperson deutscher Staatsbürger ist oder einen anderen Aufenthaltstitel außer subsidiären Schutz in Deutschland besitzt, sollte eine Terminanfrage über den folgenden Link gestellt werden.

 

Der/die Antragsteller/in hat die Möglichkeit, auch Islamabad zu wählen.

 

Wenn der/die Antragstellerin eine Aufenthaltserlaubnis im Iran besitzt und seine/ihre Referenzperson deutscher Staatsbürger ist oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis außer subsidiärem Schutz in Deutschland besitzt, sollte eine Terminanfrage über den folgenden Link gestellt werden.

 

Antragsteller, deren Referenzpersonen in Deutschland subsidiären Schutz haben, können unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus im Iran einen Termin über den folgenden Link beantragen. Zu dieser Kategorie gehören Antragsteller, die eine Aufenthaltserlaubnis oder ein befristetes/Touristen Visum im Iran haben oder sich in Afghanistan aufhalten.

 

Bitte Beachten Sie, dass die Antragstellung für Visa zur Familienzusammenführung an den externen Dienstleister Visametric in Teheran ausgelagert wird. Alle Antragstellenden, die sich bereits für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung mit Antragstellung in New Delhi registriert haben, werden zu gegebener Zeit von Visametric kontaktiert und zum Termin in Teheran eingeladen. Sollte bisher keine Registrierung erfolgt sein, so kann diese über den folgenden Link durchgeführt werden.

 

Sie müssen unbedingt eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben, auf der Sie gut erreichbar sind. Wenn sich die Kontaktdaten ändern, teilen Sie das der Auslandsvertretung mit.

 

 

Die Terminbuchung über die Mailadresse des IOM (Info.fap.de@iom.int) scheint folglich nicht mehr möglich zu sein (Stand 02.06.2022).

 

WEITERE INFOS ZUM NACHZUG AFGHANISCHER STAATSANGEHÖRIGER FINDEN SIE HIER.

 

Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen

 

 

 

 

 

 


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28359 Bremen

 

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