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Gefährdete Afghan*innen beschleunigt aufnehmen

Bild: pixabay.com
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Dazu gehören auch die Reform des Ortskräfteverfahrens sowie die Erteilung von humanitären Visa für besonders gefährdete Afghan*innen. Diese darf zudem nicht mit der Einführung eines Bundesaufnahmeprogrammes enden, sondern muss parallel weitergeführt werden. "Die Fokussierung auf verfolgte Frauen ist verständlich, aber auch Männer wie Richter, Staatsanwälte und Journalisten  sind bedroht ", so der Geschäftsführer von PRO ASYL, Günter Burkhardt. PRO ASYL fordert zudem die Ausweitung des Familienbegriffs, so dass auch bedrohte Familienangehörige, die nicht der offiziellen Definition von Kernfamilie angehören, geschützt werden.

Die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zur Rettung von Menschen in Lebensgefahr aus Afghanistan sind bislang nur ungenügend umgesetzt. Der Koalitionsvertrag verspricht ein humanitäres Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (S. 142), doch auch zehn Monate nach Machtergreifung der Taliban und sechs Monate nach Amtsantritt der Bundesregierung gibt es ein solches nicht. Ende April 2022 wurden zwar Pläne der Ampel-Koalitionäre für ein Bundesaufnahmeprogramm bekannt – doch zugleich eine große Diskrepanz deutlich zwischen politischen Willensbekundungen (20.000 Menschen) und Planungen für den Etat (5.000 Menschen). "Dieses Verhalten enttäuscht und bleibt weit hinter dem zurück, was die Regierung im Koalitionsvertrag versprochen hat", sagt Burkhardt. "Die Regierung springt gemessen an der Bedrohungslage in Afghanistan zu kurz."

Auch die versprochenen humanitären Visa werden Afghan*innen nur schleppend erteilt. PRO ASYL erkennt den Willen bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Außenministerin Annalena Baerbock an, dies zu beschleunigen, hat aber den Eindruck, dass die Taten hinter den Worten zurückbleiben. Auch von den im Koalitionsvertrag angekündigten Vereinfachungen zur Aufnahme von Ortskräften und ihren engsten Familienangehörigen ist noch nichts zu spüren. Eine Reform der Definition, wer als Ortskraft gilt, und die dringend notwendige Ausweitung auch auf Subunternehmer*innen, die beispielsweise bei der deutschen GIZ tätig waren, wurden noch nicht mal im Ansatz angegangen.

 

Quelle

 
 

 


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