· 

Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen: Recht auf Familiennachzug umsetzen!

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Die Pläne des Bundesinnenministeriums (BMI) sehen vor, die nötigen Gesetzesänderungen erst im Jahr 2023 in den Bundestag einzubringen. „Bis ein Gesetz in Kraft ist, ist schnell ein weiteres Jahr vergangen und wir haben Herbst 2023“, befürchtet Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Er kritisiert zudem: „Der deutsche Paragraphendschungel verhindert seit Jahren, dass Kinder ihre Eltern und Geschwister in die Arme schließen können, dass Ehepartner*innen wieder beieinander sein können. Weder das Kindeswohl, noch der besondere Schutz von Ehe und Familie stehen in der derzeitigen Praxis des gesetzlich verankerten Familiennachzugs im Mittelpunkt. Die restriktive und menschenfeindliche Flüchtlingspolitik der vergangenen Jahre wirkt noch nach. Die aktuelle Bundesregierung muss  ihre Versprechen im Koalitionsvertrag umsetzen, die Bundestagswahl liegt mittlerweile fast ein Jahr zurück.“

Dabei sorgten die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen zunächst für Optimismus: So sollen subsidiär geschützte Bürgerkriegsflüchtlinge wieder das gleiche Recht auf Familienzusammenführung erhalten wie diejenigen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt wurden. Beim Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen sollen auch die minderjährigen Geschwister miteinreisen dürfen. Und zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen sollen den erforderlichen Sprachnachweis auch erst nach ihrer Ankunft erbringen können. Zudem hat der EuGH am 1. August 2022 in zwei wichtigen Urteilen zu Deutschland entschieden, dass der Anspruch auf Familiennachzug auch dann fortbesteht, wenn die zum Zeitpunkt der Asylantragsstellung minderjährigen Kinder im Laufe der Verfahren volljährig werden. Aber weder sind bisher die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, noch die Erfordernisse des EU-Rechts beim Recht auf Familiennachzug für Minderjährige im deutschen Aufenthaltsgesetz auf den Weg gebracht.

Dem Aufruf haben sich alle großen Organisationen und Verbände angeschlossen, die bundesweit und zum Teil im Ausland Familien bei Familiennachzugsverfahren unterstützen oder sich politisch für ihre Belange einsetzen – darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, AWO Bundesverband, Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Caritasverband, amnesty international und terre des hommes. Sie fordern konkret:


1.     Den Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wiederherstellen.

2.     Den Rechtsanspruch für Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten verankern.

3.     Die aktuellen EuGH-Urteile bezüglich des Zeitpunkts der Minderjährigkeit für volljährig werdende und bereits im Verfahren volljährig gewordene Minderjährige umsetzen.

4.     Administrative Hürden im Visumsverfahren abbauen durch digitale Antragstellung und ausreichende Finanzierung.

5.     Das Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise generell abschaffen.


Weitere aktuelle Forderungen aus der Zivilgesellschaft

Erst vor einer Woche haben zahlreiche Verbände und Organisationen bereits in einem gemeinsamen Aufruf gefordert, den Sprachnachweis beim Nachzug von Ehepartner*innen endlich fallen zu lassen (siehe hier unsere Pressemitteilung dazu).

Zum Tag der Familie am 15.5 hat PRO ASYL die Beschleunigung des Familiennachzugs gefordert und die derzeitige Praxis mit zwei Fallbeispielen veranschaulicht.

 

Quelle


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB