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Passbeschaffung Afghanistan

Bild: pixabay.com
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Länderschreiben vom zur Verbalnote der Afghanischen Botschaft

 

Das BMI hat den Ländern am 2.9.2022 Hinweise gegeben zur Ausländerverwaltungspraxis in Folge der Nichtmöglichkeit der Ausstellung von Pässen und Taskiras durch die Afghanische Botschaft.

 

Hier zum Download die Verbalnote der Afghan.

Botschaft zur Ausstellung Pässe/ Tazkira vom 26.7.2022.

 

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die Länder mit Hinweis auf die Verbalnote Anfang September 2022 darüber informiert, dass

 

  * die Botschaft und die Generalkonsulate der Islamischen Republik  Afghanistan in Deutschland grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen können,

  * Ausstellung von neuen Pässen nur in Ausnahmefällen erfolgt und nicht  absehbar sei, wann Anträge zur Ausstellung neuer Pässe wieder     entgegen genommen und bearbeitet werden;

  * gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras;

  * Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren  verlängert werden und

  * ggf. sollen von den Ausländerverwaltungen Reiseausweise ausgestellt  werden.

 

Das BMI teilt im Schreiben vom 02.09. u.a. mit:

 

"Aufgrund dieser Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar.

 

Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragstellern erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen.

 

In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen."

 


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