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Handreichung zum Umgang mit Beschluss des BVerfG zu AsylbLG-Leistungen

Bild: pixabay.com
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Beschluss vom 19.10.2022 festgestellt, dass die Leistungen für alleinstehende/alleinerziehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften nach der Regelbedarfsstufe 2 verfassungswidrig ist. Seit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im August 2019 bekamen alleinstehende/alleinerziehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften nur noch Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2, die um 10% niedriger ist als nach der Regelbedarfsstufe 1.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ab Bekanntgabe dieses Beschlusses am 24.11.2022 die höheren Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 gewährt werden müssen. Das heißt auch, dass alle Leistungsbescheide, die am 24.11.2022 noch nicht bestandskräftig waren, wo also die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen war, korrigiert werden müssen. Daher sollte Widerspruch eingelegt werden, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dann müssen die höheren Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Bescheid erstellt wurde, gezahlt werden. Es müsste also die 10%ige Differenz zu den Leistungen nach Regelbedarfsstufe 2 nachgezahlt werden.

Die Entscheidung des BVerfG betraf zunächst nur Menschen, die sog. Analogleistungen nach § 2 des AsylbLG erhalten. Allerdings ist davon auszugehen, dass dieser Beschluss auch auf alleinstehende/alleinerziehende Erwachsene übertragbar ist, die Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG erhalten. Es steht dazu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) an. Wenn nun noch vor Entscheidung des BSG Widerspruch eingelegt und Antrag auf Überprüfung vorheriger Leistungen gestellt wird, können rückwirkend Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 bewilligt werden, so dass es entsprechende Nachzahlungen geben muss.

Daher ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen!

Es gibt nun eine sehr hilfreiche Handreichung vom Diakonischen Werk Deutschland, die sehr gut die Folgen aus dem Beschluss des BVerfG sowie die geltenden Widerspruchsfristen erklärt und Hinweise zum Vorgehen enthält, um die zustehenden Leistungen ggf. rückwirkend zu erhalten.

Ergänzend sind von Rechtsanwalt Volker Gerloff überdies Muster für Widerspruch und Überprüfungsantrag verlinkt, sowie weitere Hinweise zu finden.

(Quelle)


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