Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern an die Ausländerbehörden "Landerrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung", in dem es darum ging, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt. In einer Anlage werden auch die Zuständigkeiten der Botschaften und der Ausländerbehörden aufgeführt.
Antwort des BMI:
Hinweise zur Einbindung der Ausländerbehörde in Visumverfahren beim Familiennachzug
Anlage 1: Staaten, in denen die Voraussetzung für die Legalisation nicht gegeben sind
(Quelle: Fragdenstaat.de)