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Neuer Erlass zum Themenkomplex Reueerklärung und Eritreer:innen vom 12.9.2023

Bild: pixabay.com
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In Umsetzung der BMI-Hinweise vom 16.08.23 korrigiert das Land Niedersachsen (erneut) seinen am 02.06.2023 geänderten Erlass vom 08.02.2023 zur Frage der (Un-)Zumutbatkeit einer Passbeschaffung für Eritreer:innen: Eritreische Staatsangehörige mit Schutzstatus in Deutschland sollen nicht mehr zur Vorsprache bei ihrer Auslandsvertretung aufgefordert werden, wenn von ihnen üblicherweise eine Reueerklärung verlangt wird. Betroffen seien in erster Linie Personen im dienstpflichtigen Alter [18 bis 47 (bei Frauen) bzw. 18 – 57 (bei Männern)]. Auch bei Personen, die nicht darunter fielen, könne im Einzelfall eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung festgestellt werden, wenn sie sich um einen Termin zur Vorsprache bei der Botschaft bemüht hätten und von ihnen eine Reueerklärung verlangt werde, die sie nicht abgeben wollten.

 

Handlungsempfehlung des BMI vom 16.08.2023

 

(Quelle: nds-fluerat.org)


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