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Ökumenische Stellungnahmen zu Sicheren Herkunftsländer und Rückführungsgesetz

Bild: Pixabay.com
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Nachfolgend finden sie zwei neue ökumenische Stellungnahmen zu den zwei Gesetzesvorhaben Sicherer Herkunftsländer sowie dem Rückführungsgesetz, die beiden fatale Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben werden.

 

Sichere Herkunftsländer

 

Die Einordnung von Georgien und der Republik Moldau als so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ lehnen die beiden großen Kirchen ab. Hauptgrund ist, dass die Kirchen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ableh-nen, weil jeder Asylantrag unvoreingenommen und gründlich geprüft werden muss. Eine Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ iSd. § 29a AsylG hätte zur Folge, dass Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Die Antragstellenden müssten dann entgegen der Vermutung beweisen, dass ihnen Gefahr vor Verfolgung droht. Das ist sehr schwierig.

 

Zudem sind viele negative Folgen an die Herkunft aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ geknüpft: So wird das Asylverfahren beschleunigt, die Rechtsmittelfristen werden verkürzt und es sind weitere Nachteile zum Beispiel bei Unterbringung und Versorgung festgelegt. Die Kirchen sind der Auffassung, dass in Georgien und der Republik Moldau die besonders prekäre Lage insbesondere für LGBTIQ+ in Georgien und auch die vielen Diskriminierungen für Rom*nja in der Republik Moldau nur den Schluss zulässt, dass Menschen in diesen Ländern nicht sicher sind. In dem Gesetzesentwurf wird schließlich auch die gegenwärtige politische Lage in den „abtrünnigen“ Regionen Transnistrien (Republik Moldau), bzw. Abchasien und Südossetien (Georgien) nicht berücksichtigt. Zur vollständigen Stellungnahme.

 

Rückführungsgesetz

 

In dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur „Verbesserung der Rückführung“ aus dem Bundesinnenministerium werden verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um Abschiebungen zu beschleunigen. Ob diese Maßnahmen jedoch zu mehr und zu schnelleren Abschiebungen führen kann, bezweifeln die beiden großen Kirchen. Geplant sind schwere Eingriffe in Grundrechte wie die massive Ausweitung der Abschiebungs-haft und des Ausreisegewahrsams und die Vereinfachung von Wohnungsdurchsuchungen. Diese Schritte sind aus kirchlicher Perspektive nicht mehr verhältnismäßig. Positiv ist hervorzu-heben, dass einige Aufenthaltstitel für einen längeren Zeit-raum als bisher erteilt werden sollen, dies wird die Ausländer-behörden voraussichtlich entlasten. Zur vollständigen Stellungnahme.

 

(Quelle: ekd.de)

 


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