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Migrationsbericht der Bundesregierung 2022 erschienen

Bild: pixabay.com
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vom Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf

 

Der am 10.01.24 erschienene Migrationsbericht der Bundes-regierung für das Berichtsjahr 2022 informiert umfassend und detailreich über die Entwicklung des Migrationsgeschehens in Deutschland und wird jährlich vom Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) erstellt.

 

Danach sind in 2022 insgesamt rund 2,7 Millionen Menschen (2.665.772) nach Deutschland zugewandert und 1,2 Millionen (1.203.683) Menschen aus Deutschland fortgezogen – damit wurde ein Wanderungssaldo von +1.462.089 erfasst. Im Ver-gleich zu 2021 hat sich die Nettomigration mehr als vervier-facht und verzeichnete damit ihren bislang höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen der Wanderungen im Jahr 1950.

 

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat eine der größten Fluchtbewegungen innerhalb Euro-pas seit dem Ende des 2. Weltkriegs ausgelöst. Seit Beginn des Krieges kamen über 1 Million Geflüchtete aus der Ukraine nach Deutschland, mehrheitlich Frauen und Kinder. Um die-sen Menschen einen schnellen Schutz zu gewähren, hat der EU-Rat am 4. März 2022 erstmalig die „Richtlinie zum vorüber-gehenden Schutz“ der EU (2001/55/EG) aktiviert. Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Visum nach Deutschland einrei-sen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sie erhalten einen humanitären Schutzstatus auf Grundlage von § 24 AufenthG. 2022 wurden insgesamt 828.885 Menschen mit diesem Schutztitel aufgenommen.

 

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. Der Anteil aus den europäischen Staaten ist im Jahr 2022 mit 76,2 Prozent deutlich gestiegen (2021: 63,8 Prozent). Dies spiegelt vor allem die hohe Zuwanderung aus der Ukraine wider. Durch diese Entwicklung ist der Anteil aus EU-Staaten deutlich zurückge-gangen, obwohl diese Zuwanderung in absoluten Zahlen etwas zugenommen hat. Konkret kamen 24,6 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (2021: 46,7 Prozent). Auch bei den Fortzügen war Europa die Hauptziel-region, 71,0 Prozent Personen zogen im Jahr 2022 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (2021: 67,9 Prozent). 47,2 Prozent wanderten in EU-Mitgliedstaaten ab (2021: 54,0 Prozent).

 

Im Jahr 2022 stellten mit 217.774 deutlich mehr Menschen einen Asylerstantrag als noch 2021 (148.233, Steigerung um 46,9 Prozent). 24.791 (11,4 Prozent) der im Jahr 2022 gestell-ten Asylanträge entfielen auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter 1 Jahr. Im Jahr 2021 lag dieser Anteil noch höher bei 17,5 Prozent. 2022 waren somit 192.983 Asylerstan-träge (88,6 Prozent) grenzüberschreitend (2021: 122.354).

 

Insgesamt reisten im Jahr 2022 93.960 Personen ein, denen anschließend ein Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde (2021: 84.095). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 11,7 Prozent. In 11.060 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten1, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil am gesamten Familiennachzug betrug 11,8 Prozent. Mehr als die Hälfte (57,6 Prozent) aller erteilten Aufenthalts-titel aus familiären Gründen betraf den Nachzug von Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partnern, ein gutes Drittel (32,4 Prozent) minderjährige Kinder.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2022 60.395 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Personen erteilt, die im selben Jahr eingereist sind (2021: 41.840). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 44,3 Prozent. In 44.690 Fällen handelt es sich dabei um Personen, die zum Zweck eines Studiums nach Deutschland zugewandert sind. Mit einem Anteil von 74,0 Prozent ist dies die größte Gruppe in der Bildungsmigration. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Zahl um 23,8 Prozent (2021: 36.100). Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 13,3 Prozent umfasst 8.045 Personen, die zum Zweck einer Berufsausbildung aus Drittstaaten nach Deutschland zuge-wandert sind (2021: 5.420, +48,4 Prozent). Für Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung einer ausländischen Qualifi-kation wanderten 4.240 Personen zu (2021: 3.260; +30,1 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.425 (2021: 2.475; +38,4 Prozent).

 

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Dritt-staaten noch attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Seit 2021 konnte wieder ein Anstieg der Zahlen verzeichnet werden. Im Jahr 2022 sind 73.065 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthalts-titel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2021 um 77,8 Prozent.

 

Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2022, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG) handelt (insgesamt 38.820 Personen bzw. 53,1 Prozent,) 61,0 Prozent bzw. 44.595 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Bei 39,0 Prozent handelt es sich demnach um solche mit einer Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.

 

Im europäischen Vergleich (Gesamt- und Asylzuwanderung in absoluten Zahlen) ist Deutschland weiterhin das Hauptziel-land von Migration. Einen hohen Anteil an der Zuwanderung verzeichnen in der EU auch Spanien, Frankreich, Italien und Polen. 2022 lebten nach Zahlen des Mikrozensus in den deutschen Privathaushalten 23,8 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzen. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil der Menschen mit Migrationshin-tergrund von 28,7 Prozent. Mehr als die Hälfte davon sind deutsche Staatsangehörige, fast zwei Drittel selbst zugewan-dert. Selbst zugewanderte Personen leben im Durchschnitt seit rund 21 Jahren in Deutschland, mehr als ein Drittel (39,7 Prozent) aber auch weniger als 10 Jahre. Gemäß dem neuen, alternativen Konzept der „Personen mit Einwanderungsge-schichte“ betrug deren Zahl im Jahr 2022 etwa 20,2 Millionen. Dies umfasst Menschen, die selbst oder bei denen beide Elternteile ab 1950 in die Bundesrepublik eingewandert sind.

 

(Quelle: nds-fluerat.org)


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