Am 19. Januar 2023 hat der Bundestag die Verbrechen des Islamischen Staats (IS) an den Jesid*innen als Völkermord anerkannt.
Im Rahmen seines Beschlusses stellte der Bundestag fest, dass auch neun Jahre nach dem Genozid Verfolgung und Diskri-minierung von Jesid*innen im Irak noch immer andauern.
Heute, ein Jahr nach dem Anerkennungsbeschluss, ist die Lage von jesidischen Schutzsuchenden in der Bundesrepublik dagegen von akuter Angst vor Abschiebung geprägt.
Laut Auswärtigem Amt und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei durch den militärischen Sieg über den IS im Irak jegliche Verfolgungsgefahr für Jesid*innen gebannt.
Dass die Opfer des Genozids noch immer schwer unter dessen Folgen leiden, wird in der deutschen Asylpraxis nicht hinrei-chend berücksichtigt. Hunderttausende Jesid*innen leben noch immer als Vertriebene unter teils menschenunwürdigen Bedingungen in kurdischen Flüchtlingslagern. Ein Wiederauf-bau jesidischer Siedlungsgebiete ist aufgrund anhaltender Konflikte in der Region Shingal nicht abzusehen und offen-sichtlich nicht im Interesse der lokalen Konfliktparteien.
Nach geheimen Absprachen zwischen dem Irak und der Bundesregierung bereits im April 2023, werden irakische Schutzsuchende seit Sommer 2023 erstmalig seit fast 20 Jahren wieder abgeschoben. Unter den bisher abgescho-benen befanden sich bereits rund 20 Jesiden.
Der RAV fordert Abschiebungen von Jesid*innen zu stoppen und ein Bleiberecht zu ermöglichen.
(Quelle: rav.de)