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Selbstmord einer an der deutschen Bürokratie verzweifelten Afghanin (Landesweite Flüchtlingshilfe FRSH)

Bild: pixabay.com
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Schon seit Februar 2023 sind F. K., seine Ehefrau S. H. und ihre fünf Kinder als potenziell Begünstigte des Bundesaufnahme-programms Afghanistan beim Auswärtigen Amt in den Akten.

 

K. und seine Familie gelten als Angehörige eines Funktionärs des von den Taliban gestürzten afghanischen Regimes als höchst gefährdet und gehörrn damit zur Zielgruppe des vom Auswärtigen Amt am 17.10.2022 aufgelegten Bundesauf-nahmeprogramms Afghanistan. Vom Versprechen der Bundes-regierung, monatlich bis zu 1.000 Menschen aufzunehmen, ist nicht viel übriggeblieben. Nach einem Jahr wurden gerade einmal 0,2 Prozent dieses Ziels erreicht.

 

Schon am 17.2.2023 wurde Familie K. in das Bundesauf-nahmeprogramm als potenziell Begünstigte aufgenommen und registriert.

 

Seit dem Umsturz im August 2021 ist Familie K. ständig inner-halb Afghanistans vor Nachstellungen der Taliban auf der Flucht. Aktuell lebte die Familie untergetaucht in Kabul. Allen Anforderungen des Bundesprogramms ist die Familie im Rah-men ihrer Möglichkeiten regelmäßig nachgekommen. Allein die erwartete Aufnahmezusage blieb bis heute aus.

 

Am Neujahrstag, dem 1.1.2024, war die verzweifelte Ehefrau K's am Ende ihrer Kraft des Wartens auf die erhoffte Rettung aus Deutschland und beging Suizid.

 

Der Selbstmord S. H's offenbart die Defizite bei der Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan in dramatischer Weise. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein protestiert gegen die in diesem Fall augenscheinlich tödliche außenamtliche Gelassenheit bei der Administrierung des Bundesaufnahme-programms. Herrscht in der Behörde keine angemessene Sensibilität für die dramatische Gefährdungslage und die Situation der so betroffenen verfolgten Menschen in Afgha-nistan?

 

Wir fordern das Auswärtige Amt auf, umgehend eine Auf-nahmezusage für Herrn K. und seine Kinder zu erlassen und die Deutsche Botschaft zur Visumserteilung anzuweisen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

 

Hintergrund

 

Seit dem 17.07.2023 hat das Projekt Afghanistan beim Flücht-lingsrat Schleswig-Holstein e.V. kontinuierlich per E-Mail und telefonisch Kontakt mit Herrn K. und seiner Familie gehalten.

 

In seiner Nachricht vom 17.07.2023 mit dem Betreff "At Risk of Death Threatening" berichtete er Frau Marziya Ahmadi (Mitar-beiterin des Afghanistanprojekts des Flüchtlingsrats SH) folgendes:

 

Herr K. war bis zur Machtübernahme der Taliban im August 2021 als Anstreicher im Baugewerbe beruflich tätig. Sein Vater war der ehemalige Beschaffungsmanager des afghanischen Innenministeriums im Pul-e Charkhi- Gefängnis, einer berüch-tigten Haftanstalt für gefangene Gegener des Regimes in Ka-bul, dessen Stelle von der britischen Botschaft gefördert wur-de. In dieser Funktion war er bis zur Machtübernahme der Taliban am 15.Aug.2021 für die Beschaffung von Munition und militärischer Ausrüstung für das Wachpersonal verantwortlich.

 

Vor dem Zusammenbruch des alten Regimes wurde der Vater K's im August 2021 nach Pandschir geschickt, um Munition und Waffen an die u.a. von Amrullah Saleh und Ahmad Mas-soud (Milizen der Mujaheddin) gegen die Taliban geführte Widerstandsfront zu liefern. Seitdem gibt es jedoch keinerlei Informationen über seinen Verbleib. Die Familie geht davon aus, dass er bereits tot ist.

 

In den Tagen unmittelbar nach der Machtübernahme der Taliban 2021 durchsuchten diese K`s Zuhause in der Kapisa-Provinz mehrmals auf der Suche nach Munition und Waffen. Nachdem die Taliban jedoch nichts gefunden hatten, kehrten sie zurück und durchsuchten das Haus erneut. Bei ihrem drit-ten Versuch, bei dem sie ebenfalls keine Ausrüstung oder Waffen entdeckten, wollten sie zwei ältere Töchter K's fest-nehmen. Dies führte zu einem gewalttätigen Handgemenge. Nachdem die Taliban Herrn K. schwer misshandelt hatten, setzten sie das Inventar in Brand und verließen ohne die Töchter mitzunehmen das Haus. Die Familie hatte keine andere Wahl, als ihr Zuhause zu verlassen. Daher flohen sie aus der Provinz in Kapisa an einen anderen Ort in der Faryab Provinz und von dort aus weiter nach Kabul, immer begleitet durch fortwährende telefonische Bedrohungen.

 

Auf die Frage, ob er sich bei anderen Institutionen oder Orga-nisationen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms gemeldet habe, antwortete Herr K.: "Ich habe bereits über die Kabul Luftbrücke einen Weblink zum Bundesaufnahmepro-gramm erhalten und nach dem Ausfüllen des Formulars am 13.02.2023 eine Registernummer zugeschickt bekommen." Daraufhin teilte Marziya Ahmadi vom Flüchtlingsrat SH ihm mit: "Leider kann ich dir keinen weiteren web-Link generieren, aber ich bleibe mit dir im Kontakt. Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit an mich wenden." Gelegentlich schrieb Herr K. seither über seine und der Familie Situation in der Illegalität - bis zum 8. Januar 2024. An diesem Tag erhielt der Flüchtlingsrat SH seine E-Mail mit der traurigen Nachricht vom Tod seiner Ehefrau.

 

Herr K. schrieb, dass seine Ehefrau sich am 01.01.2024 auf-grund der enormen psychischen Belastung das Leben genom-men habe. Am Vormittag beging sie vor den Augen ihrer fünf Kinder Selbstmord mit Rattengift. K. berichtete am Telefon: "Ich war nicht zu Hause, als es geschah. Meine Frau rief unsere älteste Tochter und sagte: 'Ich habe es satt vom Warten auf ein sicheres Leben. Es reicht mir. Ich kann es nicht mehr ertragen. Ich werde mich umbringen und endlich frei sein.'" Kurz darauf vollzog sie ihren Entschluss.

 

Die Kinder weinten von Verzweiflung und Hilflosigkeit. Aufmerksame Nachbarn eilten herbei, um das Unvermeidliche zu sehen. Sie informierten den Vater und bis zu seiner Ankunft bereiteten sie die Leiche für die Beerdigung vor. Noch vor Son-nenuntergang wurde sie auf dem nahegelegenen Friedhof ohne formelle Zeremonie beigesetzt. Aufgrund der Notlage der Familie, ihrer Fluchtsituation und der zum Tode führenden Umstände konnte keine angemessene Beerdigung für die verstorbene Mutter stattfinden.

 

S., eine Zeugin, mit der der Flüchtlingsrat weiterhin in Kontakt steht und die schon viele Jahren in derselben Nachbarschaft wohnt, berichtete Marziya Ahmadi am 11.01.2024 am Telefon: "Am Tag des Vorfalls war ich zu Hause, als ich das Weinen der Kinder hörte. Es war gegen Mittag. Als ich zu ihnen ging, fand ich die Mutter reglos in der Mitte des Zimmers. Die ältere Tochter berichtete: 'Meine Mutter hat ein Glas von dem Ratten-gift getrunken.' Nach Überprüfung stellte ich fest, dass Sona (die Mutter) bereits verstorben war. Da der Vater nicht zu Hause war und die Kinder ängstlich waren, habe ich gemein-sam mit anderen Nachbarn die Leiche zunächst bedeckt. Anschließend bereitete eine ältere Dame aus der Umgebung die verstorbene Frau für die Beerdigung vor. So wurde sie kurz vor Sonnenuntergang beigesetzt."

 

S. fügte hinzu: "Sie sind erst vor zwei Monaten in unsere Nach-barschaft gezogen, und seitdem wussten wir alle, dass die Frau unglücklich mit ihrem Leben ist. Sie fürchtete sich vor allem und redet nicht mit den anderen Nachbarinnen wie es bei uns üblich ist."

 

Die vollständigen Identitätsdokumente des Herrn K. und seiner Familienangehörigen und die Registernummer des Programms liegen dem Flüchtlingsrat SH vor.

 

(Quelle: frsh.de)


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