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BA: Weisung 202401004 vom 05.01.2024–Beratung, Vermittlung und Förderung geflüchteter Menschen mit Arbeitsmarktzugang

Bild: pixabay.com
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Anbei finden Sie den Link zur Weisung „202401004 vom 05.01.2024 – Beratung, Vermittlung und Förderung geflüchteter Menschen mit Arbeitsmarktzugang“ der BA:

 

Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit betreuen und unter-stützen seit Jahren eine Vielzahl Geflüchteter, seit Anfang 2022 insbesondere aus der Ukraine, mit dem Ziel der sozialen und arbeitsmarktlichen Integration. Nach einer ersten Phase, in der die Orientierung, die Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund stan-den, soll nun die Integration in Beschäftigung beschleunigt werden. Ziel ist es, Geflüchtete nach Abschluss des Integra-tionskurses schnell und möglichst nachhaltig in den Arbeits-markt zu integrieren.

 

Der Integrationsprozess geflüchteter Menschen durchläuft mehrere Phasen. Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit haben in der ersten Phase "Orientierung und grundlegender Deutscherwerb" bei der Unterstützung schutzsuchender Menschen Enormes geleistet. Diese Phase war geprägt vom Ankommen, der Orientierung, der Sicherstellung des Lebens-unterhalts und dem frühen Spracherwerb, der regelmäßig im Integrationskurs erfolgte. Den größten Anteil am Migrations-geschehen der Jahre 2022/ 2023 hatten geflüchtete Personen aus der Ukraine. Die Jobcenter konnten mit erheblichem Engagement den zeitnahen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II im Sommer 2022 sicherstellen. Durch das Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnte das Integra-tionskurssystem ausgeweitet werden: Im Jahr 2022 haben über 340.000 Personen einen Integrationskurs begonnen, mehr als 110.000 Personen sind in Berufssprachkurse einge-treten -in Summe so viele wie nie zuvor innerhalb eines Kalen-derjahres. Im September 2023 waren 25 Prozent der Ukraine-rinnen und Ukrainer in Deutschland in einer sozialver-sicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung tätig. Dies umfasst sowohl bereits zuvor in Deutschland lebende, als auch nach dem Februar 2022 nach Deutschland geflüchtete Menschen, die auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofor-tigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

 

(Quelle: arbeitsagentur.de)


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