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Hier sind die neuen, ab 1. März 2024 geltenden Anwendungs-hinweise des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2.0). Es handelt sich um eine aktualisierte „Clean-Fassung“ sowie um eine Fassung, in der die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Version kenntlich gemacht sind. Enthalten sind darin auch die Hinweise zur neuen Ausbildungs-Aufenthalts-erlaubnis § 16g und zum Spurwechsel (Nr. 10.1ff).
(Quelle: ggua.de)