![Bild: pixabay.com](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=519x10000:format=jpg/path/s55aeb320162c139e/image/ibe045eb51332b878/version/1711301645/image.jpg)
Mit der vorliegenden Broschüre erhalten Sie einen leicht ver-ständlichen Überblick über die aufenthaltsrechtlichen Voraus-setzungen zur Bildungs- und Erwerbsmigration.
Deutschland soll attraktiver werden für potenzielle und bereits ausgebildete Fachkräfte. Am 1. März ist ein Großteil der Ände-rungen im Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteein-wanderung in Kraft getreten. Diese Änderungen zielen darauf ab, den ganzen Bereich rund um Ausbildung und Studium, An-erkennung von Qualifikationen und qualifizierte Beschäfti-gung aufenthaltsrechtlich zu erleichtern. Dazu wurde die vor-liegende Broschüre überarbeitet und ergänzt. Für die konkrete Arbeit im Bereich Fachkräfteeinwanderung sei ergänzend auf die Anwendungshinweise des BMI in der jeweils jüngsten Fas-sung hingewiesen.
In den kommenden Monaten führt das Büro der Zuwande-rungsbeauftragten Schulungen zu diesem Thema sowie zu den Gesetzesänderungen im Bereich Abschiebung und Einbür-gerung in verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten durch. Bei Interesse wenden Sie sich an die Koordinierungs-stelle für Integration und Teilhabe (KITs) in Ihrem Kreis.
Weitere Publikationen der Landeszuwanderungsbeauftragten finden Sie hier.
(Quelle: www.landtag.ltsh.de)