· 

Broschüre zu den aktuellen Änderungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung mit Übungsfall

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Mit der vorliegenden Broschüre erhalten Sie einen leicht ver-ständlichen Überblick über die aufenthaltsrechtlichen Voraus-setzungen zur Bildungs- und Erwerbsmigration.

 

Deutschland soll attraktiver werden für potenzielle und bereits ausgebildete Fachkräfte. Am 1. März ist ein Großteil der Ände-rungen im Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteein-wanderung in Kraft getreten. Diese Änderungen zielen darauf ab, den ganzen Bereich rund um Ausbildung und Studium, An-erkennung von Qualifikationen und qualifizierte Beschäfti-gung aufenthaltsrechtlich zu erleichtern. Dazu wurde die vor-liegende Broschüre überarbeitet und ergänzt. Für die konkrete Arbeit im Bereich Fachkräfteeinwanderung sei ergänzend auf die Anwendungshinweise des BMI in der jeweils jüngsten Fas-sung hingewiesen.

 

In den kommenden Monaten führt das Büro der Zuwande-rungsbeauftragten Schulungen zu diesem Thema sowie zu den Gesetzesänderungen im Bereich Abschiebung und Einbür-gerung in verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten durch. Bei Interesse wenden Sie sich an die Koordinierungs-stelle für Integration und Teilhabe (KITs) in Ihrem Kreis.

 

Weitere Publikationen der Landeszuwanderungsbeauftragten finden Sie hier.

 

(Quelle: www.landtag.ltsh.de)


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB