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Zivile Seenotrettung im Mittelmeerdarf nicht länger kriminalisiert werden

Bild: pixabay.com
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Die italienische Regierung hat in der vergangenen Woche alle drei Rettungsschiffe des von der evangelischen Kirche miti-nitiierten Bündnisses United4Rescue in italienischen Häfen festgesetzt. Begründet wurde das mit angeblich unkoope-rativem Verhalten der Besatzungen gegenüber der libyschen Küstenwache. Am Montag wurde die Festsetzung der Humani-ty 1 in einem Eilverfahrenvorläufig aufgehoben. Das Gericht im süditalienischen Crotone begründete dies mit der „offenkun-digen Unrechtmäßigkeit der erlassenen Verordnung“. Laut Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Diakonie Katas-trophenhilfe reihe sich die Behinderung der lebensrettenden Arbeit der Humanity 1, Sea-Watch 5 und Sea-Eye 4 in einen gefährlichen Trend ein, die zivile Seenotrettung insgesamt in Frage zu stellen und deren Arbeit zu kriminalisieren.

 

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe: „Menschen vor dem Ertrinken zu retten, ist Einhalt der Menschlichkeit und kein Verbrechen. Dass die EU-Mitgliedsstaaten dieser Aufgabe nicht nachkommen, ist nicht richtig. Die vermehrten Versuche, nun auch die zivile Seenot-rettung zu verhindern und zu kriminalisieren, dürfen nicht un-widersprochen bleiben. Mit dem Eintritt in das Bündnis United4Rescue setzen wir ein Zeichen der Solidarität. Wir dan-ken den Bündnisschiffen ausdrücklich für ihren unermüdli-chen Einsatz, der darauf abzielt, Flüchtende zu schützen, zu unterstützen und das Recht auf Leben zu wahren.

 

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für die festgesetzten Schiffe unter deut-scher Flagge einzusetzen. Wir sind erleichtert, dass das Enga-gement für Bootsflüchtlinge in Seenot in Deutschland unange-tastet bleibt und jegliche Kriminalisierungsversuche, wie sie Ende des vergangenenJahres im Rahmen des so genannten Rückführungsverbesserungsgesetzes unternommen wurden, erfolgreichauchdurch das starke Engagement der Zivilgesell-schaft verhindert werden konnten. Hier darf es auch in Zu-kunft keine rechtlichen Grauzonen geben.Ebenso ist es unsere Pflicht als europäische Staaten, die Geretteten an einen siche-ren Ort zu bringen und ihnen Zugang zu einem fairen Asylver-fahren zu gewähren.

 

(Quelle: diakonie.de)


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