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Neue Tabelle: Spur- und Zweckwechsel

Bild: pixabay.com
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Die Frage nach den Möglichkeiten eines Zweck- oder Spur-wechsels zwischen den verschiedenen Aufenthaltstiteln stellt sich in der Beratungspraxis immer wieder. Durch das Inkraft-treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 sind mehr Zweckwechsel möglich geworden und Beschränkungen ver-ringert worden. Dies gilt in sehr eingeschränkter Form auch für den Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag.

 

Die folgende tabellarische Arbeitshilfe soll dazu Hinweise ge-ben. Da es sich hierbei um eine schematische Übersicht han-delt, kann dabei naturgemäß nicht jede individuelle Situation erfasst werden, sondern nur erste Orientierung gegeben wer-den. Dies ersetzt nicht eine individuelle rechtliche Prüfung. Und wie das so ist: Es schleichen sich Fehler ein und manche Dinge lassen sich auch anders bewerten. Wenn Ihnen etwas auffällt, sagen Sie gern Bescheid.

 

Tabellarische Übersicht: Zweckwechsel zwischen den Aufenthaltstiteln im Kontext von Bildungs- und Erwerbsmigration

 

Außerdem gibt es hier eine ausführliche Darstellung als Fließtext: Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteein-wanderungsgesetz 2.0: Nur wenig geht, vieles geht nicht.

 

(Quelle: ggua.de)


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