Die Frage nach den Möglichkeiten eines Zweck- oder Spur-wechsels zwischen den verschiedenen Aufenthaltstiteln stellt sich in der Beratungspraxis immer wieder. Durch das Inkraft-treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 sind mehr Zweckwechsel möglich geworden und Beschränkungen ver-ringert worden. Dies gilt in sehr eingeschränkter Form auch für den Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag.
Die folgende tabellarische Arbeitshilfe soll dazu Hinweise ge-ben. Da es sich hierbei um eine schematische Übersicht han-delt, kann dabei naturgemäß nicht jede individuelle Situation erfasst werden, sondern nur erste Orientierung gegeben wer-den. Dies ersetzt nicht eine individuelle rechtliche Prüfung. Und wie das so ist: Es schleichen sich Fehler ein und manche Dinge lassen sich auch anders bewerten. Wenn Ihnen etwas auffällt, sagen Sie gern Bescheid.
Tabellarische Übersicht: Zweckwechsel zwischen den Aufenthaltstiteln im Kontext von Bildungs- und Erwerbsmigration
Außerdem gibt es hier eine ausführliche Darstellung als Fließtext: Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteein-wanderungsgesetz 2.0: Nur wenig geht, vieles geht nicht.
(Quelle: ggua.de)