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Queere Nothilfe Uganda und LSVD fordern Unterstützung für queere Communitys und Aktivist*innen nach Verfassungsgerichtsurteil

Bild: pixabay.com
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Menschen- und Bürgerrechts-Aktivist*innen hatten dagegen Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie sahen einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und die ugandische Verfassung, die Schutz vor Diskriminierung und der Privaträu-me garantiert.

 

Das Verfassungsgericht kippte zwar einzelne Paragrafen, in denen alle Bürger*innen unter Strafandrohung verpflichtet wurden, homosexuelle Handlungen und Personen zu melden. Dies nimmt jedoch nur die Allgemeinbevölkerung aus der Schusslinie. Queere Menschen stehen weiter im Fadenkreuz.“ – Edward Mutebi, Gründer der queeren Organisation Let‘s Walk Uganda.

 

Bereits seit Inkrafttreten des neuen menschenverachtenden Gesetzes gegen queere Menschen im Frühjahr 2023 leben les-bische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*) in Uganda in Angst und Schrecken. Gewaltvolle Übergriffe auf offener Straße, Raz-zien in Privatwohnungen, Kündigungen von Wohnungen und Arbeitsplätzen sowie Schulabbrüche sind an der Tagesord-nung. Viele Personen mussten bereits aus Uganda in Nachbar-länder fliehen. Nach Bestätigung des Gesetzes werden jetzt wohl noch mehr queere Menschen aus Uganda flüchten müs-sen.

 

Das sogenannte Anti-Homosexualitäts-Gesetz in Uganda ver-folgt nur ein Ziel: LSBTIQ* zu kriminalisieren und durch staat-liche Verfolgung systematisch auszulöschen. Deshalb spre-chen wir heute erneut unsere tiefe Solidarität mit LSBTIQ* in Uganda aus und fordern dasselbe von der Politik. Ein anders lautendes Urteil hätte ein deutliches Signal gegen die zuneh-mende Diskriminierung und Verfolgung Homosexueller in ganz Afrika sein können, so in Ghana, wo die Gesetzge-ber*innen im Februar ebenfalls ein Anti-Homosexuellen-Gesetz verabschiedet haben“, so Philipp Braun aus dem Bun-desvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

 

Die Hoffnung, dass das Gericht das menschenfeindliche Ge-setz kippt, hat sich leider nicht erfüllt. Wir fordern daher auf nationaler, auf europäischer und internationaler Ebene, die Menschen in Uganda zu unterstützen und Sanktionen gegen die Drahtzieher*innen des Gesetzes zu erlassen“, so Stephan Jäkel vom Bündnis Queere Nothilfe Uganda.

 

Das Bündnis fordert die Bundesregierung abermals auf, zügig humanitäre Visa für ugandische queere Menschenrechts-aktivist*innen auszustellen. Sie sind derzeit am meisten be-droht. Ihnen drohen jahrzehntelange Haftstrafen und lebens-bedrohliche Gewalt. Darüber hinaus braucht es sichere Flucht-wege für queere Personen, die innerhalb der Region vor staat-licher Verfolgung fliehen müssen.

 

Zusätzlich fordert das Bündnis Sanktionen und die Rücknah-me von Visa für alle Parlamentsmitglieder, Regierungsange-hörige und religiöse Führer, die das Gesetz unterstützen. Die Bundesregierung und die EU müssen endlich und zügig allen religiösen Organisationen, die in Uganda zur Verfolgung und Tötung von LSBTIQ*-Personen aufrufen, die finanzielle Förde-rung entziehen.

 

Über das Bündnis

 

Das Bündnis Queere Nothilfe Uganda wurde im Mai 2023 von rund 40 Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen aus Uganda, Ghana und Deutschland gegründet. Seitdem unter-stützt es LSBTIQ* in Uganda vor allem mit Essen und Finanzie-rung von Notunterkünften. Dafür ist das Bündnis ausschließ-lich auf Spenden angewiesen.

 

In einem Offenen Brief hat die Queere Nothilfe Uganda und etwa 35 weitere Organisationen und Initiativen die Bundesre-gierung aufgefordert,

  • insbesondere LSBTIQ-Aktivist*innen aus Uganda, die durch ihre Arbeit mit LSBTIQ-NGOs besonders stark gefährdet sind, mithilfe humanitärer Visa in Deutschland jetzt Schutz zu gewähren.
  • die LSBTIQ-Organisationen vor Ort insbesondere mit finanzieller Soforthilfe zu fördern, um damit dringende Notfallmaßnahmen zum Schutz der LGBTIQ-Community vor Ort zu unterstützen
  • sich zudem dafür einzusetzen, dass die Abgeordneten Ugandas, die dieses Gesetz eingebracht haben, und Vertreterinnen der dafür lobbyierenden NGOs und Kirchen insbesondere nicht mehr in den Schengenraum einreisen können.
  • diese Politik in Uganda nicht mitzufinanzieren, Deutschland darf keine Anti-LSBTIQ-Kräfte in Uganda stärken.

 

(Quelle: lsvd.de)

 


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