Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande-rungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, mahnt zu einer sorgfäl-tigen und differenzierten Auseinandersetzung mit den Zahlen der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Insbesondere vor dem Hintergrund der bereits am Wochenende entstandenen asylpolitischen Debatte sollten voreilige Schlussfolgerungen aus der PKS vermieden werden. Doris Kratz-Hinrichsen setzt sich für eine sachliche und fak-tenbasierte Debatte über die Kriminalitätsentwicklung ein.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die PKS lediglich die Tätigkeiten der Polizei und die ihr gemeldeten Verdachts-situationen erfasst. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang es zu Verurteilungen kam. Des Weiteren er-fasst die PKS nur die Kriminalitätsfälle, die von der Polizei bearbeitet wurden. Dies wird unteranderem durch das Anzei-geverhalten der Bevölkerung sowie die Arbeitsintensität und -kapazitäten der Polizei beeinflusst. Die PKS spiegelt somit nicht unbedingt die tatsächliche Kriminalitätslage wider.
"Besonders bedenklich ist die zunehmende Fokussierung auf die Nationalität der Tatverdächtigen. Diese Einteilung trägt wenig zur sachlichen Analyse von Kriminalität bei und fördert stattdessen rassistische Diskurse", warnt Doris Kratz-Hinrich-sen. So sind Migrant*innen überproportional häufig von Risi-kofaktoren betroffen, die Kriminalität begünstigen. Lebensbedingungen, sozioökonomischer Status, Geschlecht und Altersstruktur der Menschen haben einen weitaus größe-ren Einfluss auf die Entstehung von Kriminalität als die Natio-nalität. Es benötigt unter anderem verstärkte Integrations-maßnahmen, wie einen schnelleren Arbeitsmarktzugang, mehr Möglichkeiten des Spurwechsels sowie weitere Sprach- und Bildungsangebote, um diesen Risikofaktoren zu begeg-nen.
Zudem ist die Gruppe der "Nichtdeutschen" äußerst hetero-gen. Bei dieser Zuordnung handelt sich nicht nur um in Deutschland lebende Menschen mit Zuwanderungsgeschich-te, sondern auch um andere Gruppen, wie Tourist*innen oder Durchreisende. Dies macht eine pauschale Zuordnung und Interpretation der Daten problematisch. Dieser Umstand muss bei der Interpretation der Statistik berücksichtigt werden, um eine Verzerrung der Wahrnehmung der Kriminalität durch Nichtdeutsche zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass bestimmte Straftaten ausschließlich von Nichtdeutschen begangen wer-den können. Hierbei handelt es sich um die so genannten aus-länderrechtlichen Verstöße, zu denen Delikte wie die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt oder die unerlaubte Erwerbs-tätigkeit in Deutschland zählen. Diese spezifischen Delikte füh-ren automatisch zu einer Erhöhung aller registrierter Strafta-ten von Nichtdeutschen. So verzeichnet die PKS einen Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen um 13,5 %. Ohne auslän-derrechtliche Verstöße beträgt der Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen 2,5 %.
"Es ist unser gemeinsames Ziel, ein sicheres und integratives Schleswig-Holstein zu fördern, in dem alle Menschen, unab-hängig von ihrer Herkunft, respektvoll und gleichberechtigt zusammenleben können. Eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit der Kriminalstatistik ist dafür eine wesentliche Voraussetzung", macht Doris Kratz-Hinrichsen deutlich.
Herzliche Grüße im Namen der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Nina Sommer
Referentin im Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
(Quelle: landtag.ltsh.de)