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Das Recht zu bleiben: PRO ASYL und Connection e.V. fordern Ersatzreisepässe für ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen

Bild: pixabay.com
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Seit dem 23. April stellt die Ukraine im Ausland befindlichen Staatsbürger*innen im militärdienstpflichtigen Alter keine Reisepässe mehr aus. Dadurch können ukrainische Militär-dienstpflichtige im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die sich in Deutschland aufhalten, Reisepässe nur noch in der Ukraine erhalten.

 

Ohne den gültigen Pass droht nicht nur zahlreichen derzeit aufenthaltsberechtigten, seit Jahren in Deutschland lebenden Militärdienstpflichtigen aus der Ukraine der Verlust ihrer Auf-enthaltstitel. Auch braucht man Pässe für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, zur Eheschließung, bei der Geburt eines Kindes, bei einer Kontoeröffnung und vielem mehr”, sagt Ta-req Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Und selbst, wenn der Aufenthaltstitel auch ohne Pass beste-hen bleibt, wie bei den Menschen, die seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs nach Deutschland kamen, sind die Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt. Denn sie können ohne Pass das Land nicht verlassen, um zum Beispiel Verwandte zu besuchen”, so Alaows weiter.

 

Gerade militärdienstpflichtigen Männern droht bei einer Reise in die Ukraine die Rekrutierung in den Krieg. Das ist angesichts des dort fehlenden Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nicht hinnehmbar. „Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschen-recht, auch im Falle eines Krieges“, ergänzt Rudi Friedrich von Connection e.V. „Das hat der Europäische Gerichtshof für Men-schenrechte in einer Grundsatzentscheidung festgestellt. Die Ukraine hält sich aber nicht daran, schickt Verweigerinnen und Verweigerer an die Front oder unterwirft sie langen Haft-strafen.

 

Angesichts dessen und angesichts der grundsätzlich auch für Ukrainer*innen bestehenden ausweislichen Pflicht, in der Re-gel in Form eines Passes, bleibt nur der Weg der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer*innen durch deutsche Ausländerbehörden. Dieser wird bei einer Unzumutbarkeit der Passbeschaffung ersatzweise ausgestellt. Diese Unzumutbar-keit ist hier eindeutig gegeben.

 

(Quelle: proasyl.de)

 


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