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EuGH-Urteil zur Konversion im Asylverfahren

Bild: pixabay.com
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Sie finden nachfolgend einen Vermerk der Brüsseler EKD-Dienststelle zu dem auch für die deutsche Rechtsprechung zur Konversion im Asylverfahren bemerkenswerten EuGH-Urteil vom Februar dieses Jahres.

 

Folgeanträge aufgrund einer Konversion dürfen dem Urteil zufolge nicht mehr automatisch als „missbräuchlich“ gewertet werden.

 

Hier der Vermerk: Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 29. Februar 2024 über religiöse Konversion als Asylgrund

 

(Quelle: ekd.de)


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