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SVR-Jahresgutachten 2024: 5-Jahres-Bilanz der Migrations- und Integrationspolitik

Bild: pixabay.com
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Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat heute in Berlin sein Jahresgutachten „Kontinuität oder Pa-radigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre“ vorgestellt. Wir dürfen es Ihnen hiermit zukom-men lassen.

 

In seinem 15. Jahresgutachten erläutert der SVR die migra-tions- und integrationspolitischen Maßnahmen der letzten fünf Jahre und zeigt auf, wo es weiteren Handlungsbedarf gibt.

 

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen lauten:

 

  • In der Analyse der integrations- und migrationspoliti­schen Entwicklungen zeigt sich das schon aus früheren Perioden bekannte Ringen um eine Balance zwischen Öffnung und Restriktion, Integrationsförde­rung und Zu-zugssteuerung. Migration in Deutschland ist also seit Lan-gem Normalität und muss gestaltet werden.
  • Die EU zeigte sich in der Krise handlungsfähig: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sie mit der erstma-ligen Aktivierung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz schnell und umsichtig reagiert. Die Einigung auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsys-tems (GEAS) gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Der SVR mahnt jedoch an, dass bei der Umsetzung die men-schen- und flüchtlingsrechtlichen Standards gewahrt bleiben müssen. Sie sind der zentrale Maßstab für das Gelingen der Reform. Das gilt besonders für die neu ver-einbarten beschleunigten Grenzverfahren für bestimmte Gruppen.
  • Der demografisch bedingte Arbeitskräftemangel hat zu einer vergleichsweise starken Liberalisierung im Bereich der Erwerbsmigration geführt. Der SVR begrüßt, dass der Arbeitsmarkt im Zuge der Weiterentwicklung der Fach-kräfteeinwanderung auch für Personen geöffnet wird, die keine nach deutschen Standards anerkannte Qualifika-tion nachweisen können. Zugleich warnt er vor einer Schwächung des Arbeitnehmerschutzes – das gilt vor allem für den Niedriglohnsektor. Auch sind die Regelun-gen komplex; das könnte die Behörden bei der Umset-zung fordern.
  • Das neueingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht ist aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, wirft aber ord-nungspolitische Fragen auf, da die Grenzen zwischen Asyl- und Erwerbsmigration weiter verwischt werden. Effekte der Änderungen sollten deshalb wissenschaftlich begleitend erforscht werden.
  • In der Asylpolitik hat Deutschland in den letzten Jahren einen Balanceakt vollzogen. Programme der Integrations-förderung wurden mit Maßnahmen kombiniert, die die Rückfüh­rung erleichtern sollen. Abschiebungen sind je-doch nur als Ultima Ratio durchzuführen; die selbstän-dige geförderte Ausreise ist vorzuziehen. Zudem braucht es wirkungsvolle Migrationsabkommen, bei denen auch die Interessen der Herkunftsländer berücksichtigt wer-den.
  • Angesichts der steigenden Zahl von Schutzsuchenden hat der Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Flüchtlingsunterbringung angepasst und u. a. die Wohn-sitzauflage entfristet. Es hat sich gezeigt, dass dies hem-mend auf Integration wirkt. Der SVR empfiehlt, dass die Flüchtlinge stattdessen so auf die Kommunen verteilt werden, dass ihre Bedürfnisse und Kompetenzen zu den Lebensbedingungen und Arbeitsperspektiven vor Ort passen.
  • Eine Ursache für Aufnahmeengpässe sind grundsätz­liche Infrastrukturprobleme. Für eine nachhaltige Lösung muss die Politik die allgemeinen Rahmenbedingungen verbes-sern, etwa auf dem Woh­nungsmarkt, im Bildungsbereich und in der Verwaltung. Zuwanderung verursacht die strukturellen Prob­leme in der Regel nicht, sie macht sie aber sichtbar.
  • Im Bildungsbereich zeigt sich, dass Kin­der und Jugend-liche der zweiten Generation zunehmend zu den Kindern und Jugendlichen ohne Zuwanderungserfahrung auf-schließen. Anlass zur Sorge gibt jedoch das schlechte Abschneiden vieler Kinder und Jugendlicher mit eigener Zuwanderungserfahrung, insbesondere jener mit Flucht-hintergrund. Politisch Verantwortliche sollten hier schnell handeln und die Regelsyste­me so ausgestalten, dass sie einen chancengleichen Zugang ermöglichen und her-kunftsbedingte Startnachteile ausgleichen. Dafür braucht es mehr qualifiziertes Personal und weitere Fortbildungs-maßnahmen.
  • Mit der Anfang 2024 beschlossenen Reform des Staatsan­gehörigkeitsrechts werden insbesondere aufgrund der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit wesentliche Einbürge­rungshürden beseitigt. Um das im neuen Gesetz vorhandene Potenzial optimal nutzen zu können, müssen die zuständigen Behörden mit der Umsetzung aber Schritt halten können. Dass für Staatenlose keine Rege-lung gefunden wurde, ist aus Sicht des SVR eine verpasste Chance. Auch empfiehlt der Rat weiterhin zu prüfen, wie die Nachteile einer unlimitierten Weitergabe der deut-schen Staatsbürgerschaft über Generationen hinweg ver-mieden werden können.

 

Es sind rasante und herausfordernde Entwick­lungen, die der SVR in den vergangenen fünf Jahren beobachtet und im Rah-men seiner wissenschaftlichen Analysen beratend begleitet hat. Im Bereich Migration und Integration wurden außeror-dentlich viele Veränderungen auf den Weg gebracht. Zugleich ist die Umsetzung von Gesetzen durch die Verwaltungen in Bund und Ländern aber oft zu langsam und zu bürokratisch; die Regelungen erweisen sich häufig als zu kompliziert. Hier sind die gesetzgebenden Organe gefordert: Sie sollten bei der Entwicklung neuer Regelungen die Umsetzung stärker berück-sichtigen und dafür sorgen, dass das Recht transparenter und ver­ständlicher wird.

 

Das SVR-Jahresgutachten 2024, ein Faktenpapier, die Presse-information sowie weitere Informationen können Sie hier herunterladen.

 

(Quelle: svr-migration.de)


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