Vom FR Niedersachsen kommt die Information, dass in einer am 23.07.2024 veröffentlichten Analyse des Instituts für Ar-beitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Autor:innen Se-bastian Bähr, Jonas Beste, und Claudia Wenzig erklären, dass die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus Syrien und Irak bisher erfolgreich verlaufen ist.
Verglichen wurden zwei Kohorten: zum einen Menschen aus Syrien und dem Irak, die im Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2016 nach Deutschland geflohen sind, zum anderen Syrer:innen und Iraker:innen, die im Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2018 in Deutschland Schutz gesucht haben.
Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen beider Kohorten - die zuerst gekommenen Geflüchteten hatten häufiger einen Schulabschluss - verlief die Arbeitsmarktintegration vergleich-bar positiv. "Beide Kohorten konnten im Zeitraum von 2016 bis 2022 ihre Arbeitsmarkthemmnisse abbauen, wobei dies bei den sprachlichen Hemmnissen schneller und stärker ge-lang als bei den qualifikatorischen Hemmnissen. Die Geflüch-teten konnten ihre Erwerbsbeteiligung im Beobachtungszeit-raum deutlich steigern und ihre Hilfebedürftigkeit ebenso deutlich verringern", stellen die Autor:innen fest.
Dass dies der späteren Kohorte trotz seltener Bildungsab-schlüsse in ähnlichem Maße gelungen ist wie der ersten Ko-horte, betrachten die Autor:innen als eine gute Nachricht und deuten dies als Hinweis auf Lerneffekte seitens der Politik und der Arbeitsverwaltung. Der positive Trend wurde durch die Co-rona-Pandemie nur wenig gehemmt, ist eine weitere positive Erkenntnis der Autor:innen.
Aus NRW kommen indes irritierende Meldungen, wonach das OLG der Meinung ist, dass in Syrien keine Gefährdungen für Leib und Leben mehr drohten:
Das entsprechende Urteil ist noch nicht veröffentlicht, aber es ist damit zu rechnen, dass geneigte Ausländerverwaltungen es bei Syrer*innen zur Begründung restriktiver aufenthaltsbeen-deneder Maßnahmen heranziehen und dabei wohl auch nicht vor Personen mit einer guten arbeitsweltlichen Integrations-perspektive halt machen werden.
Bezüglich der in der o.g. IAB-Analyse benannten am Arbeits-markt erfolgreichen irskischen Geflüchteten herrscht in Schleswig-Holstein indes schon jetzt eine Erlasslage, die trotz
einer besorgniserregenden aktuellen Lageschilderung des Auswärtigen Amtes die Rückkehr in den Irak als möglich und zumutbar klassifiziert.
Darüberhinaus wird aus schleswig-holsteinischen ABHn be-kannt, dass ggf. zur freiwilligen Rückkehr Bereiten dort nicht das seit Sommer zwischen Deutschland und Irak bestehende Rücknahmeabkommen und die darin vereinbarten umfang-reichen finanziellen Hilfe für freiwillig Rückkehrende transpa-rent gemacht werden.
(Quelle: frsh.de)