Mit Verabschiedung der Reform des Staatsangehörigkeits-gesetzes am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag ein zeitgemäßes Einbürgerungsrecht geschaffen – ein weiterer Baustein für ein modernes Einwanderungsland. Viele Men-schen haben lange darauf gewartet. Wir haben gemeinsam darauf hingearbeitet und nun ist es soweit. Das Gesetz tritt heute in Kraft.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-tion ab heute Einbürgerungsinteressierte und potenziell Ein-bürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung. Denn gut informierte Einbürge-rungsinteressierte stellen auch gut vorbereitete Anträge und haben realistische Erwartungen an das Verfahren. Das er-leichtert die Arbeit in den Staatsangehörigkeitsbehörden.
Ich möchte Ihnen hiermit einen Überblick über die Elemente der Kampagne geben:
- Wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist eine zentrale Website des Bundes, die seit heute online ist. Unter www.einbürgerung.de finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Ferner bietet die Website diverse Tools, wie z. B. ein Er-klärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraus-setzungen grundsätzlich erfüllen.
- Daneben gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer. Beides können Sie über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellen.
- Auf Social Media wirkt die Integrationsbeauftragte z.B. mit dem Format „Fakt-statt-Fake“ Falschinformationen entgegen. Sie beantwortet zudem Fragen der Nutzerin-nen und Nutzer im Format „Ask Me Anything“. Daneben kommen auch Menschen zu Wort, die bereits eingebür-gert sind, und erzählen von ihren Erfahrungen.
(Quelle: bk.bund.de)