Mit Urteil BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12 hat das Bundesver-waltungsgericht bestätigt, dass Ausländer_innen mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander beanspruchen und erhalten können. Es sei im AufenthG und in den Verwaltungsvorschrif-ten für die Ausländerbehörden nicht klar ausformuliert, in welcher Form dies zu erfolgen habe, aber das dürfe kein Hin-derungsgrund sein.
Praktisch umgesetzt werden kann die Erteilung mehrerer Auf-enthaltstitel nebeneinander, indem jeder weitere Aufent-haltstitel auf dem Zusatzblatt zum elektronischen Aufent-haltstitel (eAT) vermerkt wird. Da es sich bei der Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel um jeweils eigene Verwaltungsvor-gänge handelt, ist von der Ausländerbehörde jeweils eine ei-gene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese kann reduziert werden, wenn die Bearbeitung beider Aufenthaltstitel und somit die Ausstellung des eAT und Zusatzblattes gleichzeitig stattfinden.
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(Quelle: landtag.ltsh.de)