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[Recht] Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander

Bild: pixabay.com
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Mit Urteil BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12 hat das Bundesver-waltungsgericht bestätigt, dass Ausländer_innen mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander beanspruchen und erhalten können. Es sei im AufenthG und in den Verwaltungsvorschrif-ten für die Ausländerbehörden nicht klar ausformuliert, in welcher Form dies zu erfolgen habe, aber das dürfe kein Hin-derungsgrund sein.

 

Praktisch umgesetzt werden kann die Erteilung mehrerer Auf-enthaltstitel nebeneinander, indem jeder weitere Aufent-haltstitel auf dem Zusatzblatt zum elektronischen Aufent-haltstitel (eAT) vermerkt wird. Da es sich bei der Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel um jeweils eigene Verwaltungsvor-gänge handelt, ist von der Ausländerbehörde jeweils eine ei-gene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese kann reduziert werden, wenn die Bearbeitung beider Aufenthaltstitel und somit die Ausstellung des eAT und Zusatzblattes gleichzeitig stattfinden.

 

Hier finden Sie die Handreichung für die Beratungspraxis.

 

(Quelle: landtag.ltsh.de)


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