Das Bundesamt hat die Entscheidungen zu Syrien bis auf Weiteres ausgesetzt. Dies betrifft derzeit rund 47.000 Personen. Hintergrund ist die Regelung in § 24 Abs. 5 AsylG
(5) Besteht aller Voraussicht nach im Herkunftsstaat eine vor-übergehend ungewisse Lage, sodass eine Entscheidung ver-nünftigerweise nicht erwartet werden kann, kann die Ent-scheidung abweichend von den in Absatz 4 genannten Fristen aufgeschoben werden. In diesen Fällen überprüft das Bundes-amt mindestens alle sechs Monate die Lage in dem Herkunfts-staat. Das Bundesamt unterrichtet innerhalb einer angemes-senen Frist die betroffenen Ausländer über die Gründe des Aufschubs der Entscheidung sowie die Europäische Kommis-sion über den Aufschub der Entscheidungen.
Das BAMF hat jetzt auf seiner Webseite folgende Erklärung veröffentlicht:
Rückstellung von Entscheidungen Syrien
Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Mi-gration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu An-tragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zu-rückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.
Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Ent-scheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.
Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antrag-stellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien an-kommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zu-gänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpas-sung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.
Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar.
Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Mög-lichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar.
(Quelle: frsh.de)