
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Webseite erstellt, auf der erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen für Neugeborene Geburtsurkunden ausgestellt werden. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht darauf nach der Geburt registriert zu werden.
Unter dem Reiter "Wegweiser für Eltern" wird (zukünftigen) El-tern in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Englisch erklärt, wie sie das Recht auf eine Geburtsurkunde für ihr Kind in An-spruch nehmen können. Dies geschieht als selber lesbarer und auch vorgelesener Text.
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