Können die sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ in der Westbalkan-Region als Länder angesehen werden, in denen Verfolgung grundsätzlich ausgeschlossen ist? Die vorliegende Analyse zeigt klar, dass dies nicht der Fall ist. In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bestehen erhebliche menschenrechtliche und strukturelle Defizite, die in der Praxis zu Verfolgung von Menschen führen können. Der Bericht verdeutlicht, dass die Einstufung dieser Staaten als „sicher“ durch die Bundesregierung auf Bewertungen beruht, die in vielen Punkten weder fundiert noch realitätsnah sind.
Gutachten von Seán McGinley, Dezember 2024, 74 Seiten
(Quelle: proasyl.de)